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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Verkehrsberuhigung Rämischstraße

(schematische Darstellung)

Im Zuge der immer wiederkehrenden Beschwerden bzgl. der Geschwindigkeitsüberschreitung und der derzeitigen Parksituationen auf der Rämischstraße, hat die Stadtverwaltung dem Ansinnen des Ortschaftsrates Schirgiswalde stattgegeben und eine Neuplanung der Beschilderung und Parkplatzanordnung vorgenommen. In dankbarer Zusammenarbeit mit Herrn Fröde wird folgendes abgeändert:

1) Die Kurzzeitparkplätze werden versetzt angeordnet mit je. 4 Parkplätzen. Der 1 Abschnitt wird sich direkt vor dem Fleischergeschäft Mildner befinden (Markt 3). Abschnitt 2 wird seitenversetzt vor der Rämischstraße 2 angeordnet und der 3 Abschnitt wird sich vor den Hsnr. 17 – 19 befinden. Die Parkdauer wird auf 1 Stunde festgesetzt. Die Abschnitte können Sie dem Lageplan entnehmen – hier blau gekennzeichnet.

2) Die Parkverbotszonen werden angeordnet vom Markt kommend auf der rechten Seite gegenüber der Kurzzeitparkplätze. Gegenüber von Hsnr. 1 bis 9 und von Hsnr. 4 (Stadtcafé) bis zur kleinen Kirchgasse. Der § 12 Abs. 3 StVO regelt außerdem das Parkverhalten vor Aus- und Einfahrten. Im Lageplan sind diese Flächen rot markiert.

3) Die restlichen Flächen auf der Rämischstraße können zum Parken genutzt werden, sofern sie den Durchgangsverkehr weder einschränken noch behindern – siehe § 12 StVO. (im Lageplan gelb markiert)

4) Die Rämischstraße wird mit einer Zone 30 beschränkt. Diese Zone wird erweitert in Richtung Kirchgasse, Kuhnestraße und Winterbergstraße. Ebenso in Richtung Böttchergasse und Adolf-Kolping-Straße (siehe Lageplan). Im Zuge der neuen Beschilderung entfallen viele derzeitigen Verkehrszeichen. In der Zone 30 gilt stets, „rechts vor links“. Ein Abmindern der Geschwindigkeit ist somit unumgänglich.

5) Die Rämischstraße wird vom Marienplatz kommend mit einer Beschränkung für Lkws über 3,5 Tonnen beschildert. Von Richtung Markt kommend wird vorerst auf die Beschränkung verzichtet, da davon auszugehen ist, dass die Einfahrt für Lkws durch die Sichteinschränkungen des versetzten Parkens, unattraktiv werden. Durch die einseitige Tonnagebeschränkung kann jederzeit Anlieferverkehr auf der Rämischstraße stattfinden.

6) Durch die Umstrukturierung der Parkflächen, kann der Fußgängerverkehr sicherer die Straße passieren. Die Laternen werden zum besseres Erkennen mit Markierungsstreifen sichtbarer gemacht.