Sportplatz Schirgiswalde (Flurstück Nr. 712/20 der Gemarkung Schirgiswalde) - Flächentausch
BV-SR-2024-048
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Tausch von im Eigentum der Stadt Schirgiswalde-Kirschau befindlichen Waldgrundstücken sowie durch die Stadt Schirgiswalde-Kirschau noch zu erwerbenden Ackerflächen gegen das Grundstück, auf welchem sich der Sportplatz Schirgiswalde befindet (Flurstück Nr. 712/20 der Gemarkung Schirgiswalde).
Zweiter städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Sauerstraße"
BV-SR-2024-049
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Abschluss des zweiten städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ mit der EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag abzuschließen.
Kauf der Flurstücke 221/3, 221/4, 233/7 und 233/8 der Gemarkung Kirschau
BV-SR-2024-050
Beschluss
Die Stadträte beschließen den Kauf der Flurstücke 221/3, 221/4, 233/7 und 233/8 der Gemarkung Kirschau gemäß den in der Begründung aufgeführten Lageplan.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Kaufverhandlungen zu veranlassen.
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großpostwitz in den Bereichen Einwohnermeldewesen und Standesamt.
BV-SR-2024-051
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt, mit der Gemeinde Großpostwitz eine Zusammenarbeit in den Bereichen Einwohnermeldewesen und Standesamt mit dem Zweck der gegenseitigen
Unterstützung, der Absicherung der Vertretung und perspektivisch der Bündelung von Pflichtqualifikationen, Schulungen sowie Techniknutzung einzugehen.
Dabei handelt es sich vorerst nicht um die Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes und einer gemeinsamen Einwohnermeldebehörde.
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Aufhebung des Beschlusses BV-SR-2024-035 vom 11.04.2024
BV-SR-2024-053
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV-SR-2024-035 über den außerplanmäßigen Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 37.090,83 € für die Sonderumlage des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau zur Reduzierung der Zinskosten.
Außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 41.201,62 € für die Sonderumlage des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau zur Reduzierung der Zinskosten.
BV-SR-2024-054
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den außerplanmäßigen Aufwand/die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 41.201,62 € für die Sonderumlage des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau zur Reduzierung der Zinskosten.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch übertragenes Budget aus 2023 in Höhe von 2.827,06 €, aus freiem Budget des Jahres 2024 in Höhe von 1.284,73 € und aus der Rückstellung in Höhe von 37.089,83 €.
Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf sowie Billigung des Entwurfes der 3. Änderung Flächennutzungsplan (B-Plan-Bereich "Einzelhandel Sauerstraße")
BV-SR-2024-056 – abgesetzt-
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungsleistungen für die Turnhalle - Körsehalle
BV-SR-2024-056
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Turnhalle – Körsehalle bis zu einem Volumen von 20% der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 800.000,00 €.
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen für die Turnhalle Crostau
BV-SR-2024-057
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Aufträge für die Installation einer Photovoltaik-Anlage und einer Wärmepumpe in der Turnhalle in Crostau.
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Planungsleistungen für die Goetheschule
BV-SR-2024-058
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Goetheschule bis zu einem Volumen von 20% der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 950.000,00 €.
Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Sauerstraße" - Satzungsbeschluss
BV-SR-2024-052-1
Beschluss
Der Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ in der Planfassung vom 22.04.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2024, bestehend aus den Teilen
A – Planzeichnung,
B – Textliche Festsetzungen
wird auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
Außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 14.384,72 € für die Umstellung für die Umstellung der Gewerbesoftware von SASKIA.de-GEWIK aus VOIS - GESO.
BV-SR-2024-059
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den außerplanmäßigen Aufwand/die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 14.384,72 € für die Umstellung der Gewerbesoftware von SASKIA.de-GEWIK auf VOIS – GESO.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Mehreinnahmen aus Zinserträgen der Termingelder
Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung Halatexgebäude zur Stadtverwaltung mit Gemeinschaftsraum analog Bürgerhaus und Archiv
BV-TA-2024-009 – zurückgezogen -
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung von Bauleistungen der bestätigten Hochwasserinstandsetzungsmaßnahmen 2021
BV-TA-2024-010
Beschluss
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe von Bauleistungen aus dem bestätigten Wiederaufbauplan HW2021 in der maximalen Höhe der bestätigten Geldzuweisungen durch die SAB.
Geh- und Überfahrtsrecht Flurstück 625/3 der Gemarkung Schirgiswalde
BV-VA-2024-009
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt die Beantragung und Bewilligung eines Geh- und Überfahrrechts zu Lasten des Flurstückes Nr. 625/3 der Gemarkung Schirgiswalde und zu Gunsten des Flurstückes 627/1 der Gemarkung Schirgiswalde mit folgendem Wortlaut:
„Der jeweilige Eigentümer des Flurstückes 627/1 der Gemarkung Schirgiswalde ist berechtigt, das Flurstück 625/3 der Gemarkung Schirgiswalde für die Zufahrt zum Flurstück 627/1 der Gemarkung Schirgiswalde auf der im Lageplan rot gekennzeichneten Fläche in einer Breite von 3,50 m zu betreten und zu befahren. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden.
Die Instandhaltung des Weges und der Querrinne sowie der Winterdienst obliegt dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Flurstückes 627/1 der Gemarkung Schirgiswalde, soweit für die Ausübung des Geh- und Fahrrechts erforderlich. Der bisherige Zustand der Zufahrt ist zu erhalten. Der Eigentümer des herrschenden Flurstückes wird von der Haftung für Schäden befreit, die durch die öffentliche Nutzung des dienenden Flurstückes entstehen.“
Die damit verbundenen Kosten trägt der Eigentümer des Flurstückes 627/1 der Gemarkung Schirgiswalde.
Außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 8.000 € für die Cofinanzierung der aufzuwendenden Eigenmitteln für erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der Waldbühne Sohland.
BV-VA-2024-011
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den außerplanmäßigen Aufwand/die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 8.000 € für die Cofinanzierung der aufzuwendenden Eigenmittel für erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der Waldbühne Sohland.
Die Gegenfinanzierung erfolgt zur Hälfte im Jahr 2024 durch die Mehreinnahmen aus Zinserträgen der Termingelder. Die andere Hälfte wird in die Haushaltsplanung 2025/2026 aufgenommen.