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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2025
Bekanntmachungen
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10. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 03.06.2025

Bauvorhaben: Herstellung neuer Zuwegungen Kindergarten Regenbogen, OT Schirgiswalde - LOS 01 Straßenbauarbeiten, Stützwände, Gehwege, Parkplätze

BV-TA-2025-026

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt für die Baumaßnahme „Herstellung neuer Zuwegungen für den Kindergarten Regenbogen, OT Schirgiswalde“ die Vergabe für das Los 01 - Straßenbauarbeiten, Stützwände, Gehwege, Parkplätze an die Firma Hermann Neitsch Nachfolger GmbH, Hoch- und Tiefbau, Hauptstraße 241 a, 02733 Cunewalde, entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot i.H. von 169.714,03 €.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu Los 01 auszulösen.

Vergabe von Bauleistungen Los 3 - Außen-WC FWGH Crostau und Spielplatzanlagen

BV-TA-2025-027

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für Los 3- Außen-WC für die Maßnahme Neubau FWGH Crostau und Spielplatzanlagen an die Firma Hochkirch Bau GmbH, Diesterwegstraße 30, 02627 Hochkirch entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 48.790,00 € brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 19.06.2025

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden >1000,- €)

BV-SR-2025-156

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage. Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt. Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden)

BV-SR-2025-158

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage. Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt. Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Oppacher Weg, Crostau - teilweise Einziehung und Teileinziehung (Ergänzung zu Beschluss BV-SR-2024-087)

BV-SR-2025-143-1

Ergänzend zum Beschluss Nr. BV-SR-2024-087 zur teilweisen Einziehung sowie Teileinziehung des Oppacher Weges in Crostau beschließt der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau diesen mit der Widmungsbeschränkung „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu versehen.

Vereinsförderung 2025

BV-SR-2025-147

Beschluss

Der Stadtrat beschließt anhand der eingereichten Anträge die anteilige Auszahlung für Projektförderung an die beantragenden Vereine

Erneuerung Straßenbeleuchtung - Lieferung Lampenköpfe

BV-SR-2025-149

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Lieferung Lampenköpfe für das Projekt Erneuerung Straßenbeleuchtung an die Firma MODUS, spol. S r.o., Zizkova 273, CZ- 25225 Jinocany entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 54.785,17 € brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

Erneuerung Straßenbeleuchtung - Montagearbeiten

BV-SR-2025-150

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe Montagearbeiten für das Projekt Erneuerung Straßenbeleuchtung an die Firma ODS Ostsächsische Dienstleistungs- und Service GmbH, Lessingstraße 7, 02681 Schirgiswalde-Kirschau entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 76.201,65 € brutto. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

Ermächtigungsbeschluss - SZP-Maßnahme "Energetische Sanierung Goetheschule" für VE 02, VE 04 und VE 05

BV-SR-2025-151

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister per Beschluss für die Vergaben der Bauleistungen

der Vergabeeinheit VE 02 – Rohbauarbeiten

der Vergabeeinheit VE 04 – Natursteinarbeiten sowie

der Vergabeeinheit VE 05 – Freianlagen

für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung Goetheschule“.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufträge nach Angebotsprüfung und Feststellung, dass die Vergabesumme im Rahmen den Gesamtkostenberechnung in Höhe von max. 400.000,00 € liegt, auszulösen.

Die Mitglieder des Stadtrates sind über die Vergaben zu informieren.

Ermächtigungsbeschluss - SZP-Maßnahme "Energetische Sanierung Th Körsehalle" für VE 01, VE 02 und VE 03

BV-SR-2025-152

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister per Beschluss für die Vergaben der Bauleistungen

der Vergabeeinheit VE 01 – Schutzarbeiten

der Vergabeeinheit VE 02 – Beräumung Dachraum sowie

der Vergabeeinheit VE 03 – Zimmerer- und Dämmarbeiten

für die Baumaßnahme „Energetische Sanierung Th Körsehalle“.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufträge nach Angebotsprüfung und Feststellung, dass die Vergabesumme im Rahmen den Gesamtkostenberechnung in Höhe von max. 400.000,00 € liegt, auszulösen.

Die Mitglieder des Stadtrates sind über die Vergaben zu informieren.

Ermächtigungsbeschluss - SZP-Maßnahme "Neubau Feuerwehrgerätehaus in Crostau und 2 Spielplatzanlagen" für VE 05

BV-SR-2025-153

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister per Beschluss für die Vergabe der Bauleistungen der Vergabeeinheit VE 05 – Abbruch- und Planum für die Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus in Crostau und 2 Spielplatzanlagen“ in einer maximalen Höhe von 150.000,00 € brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag nach Angebotsprüfung und Feststellung, dass die Vergabesumme im Rahmen der Ermächtigung liegt, auszulösen.

Die Mitglieder des Stadtrates sind über die Vergabe zu informieren.

Ermächtigungsbeschluss - SZP-Maßnahme "Neubau Feuerwehrgerätehaus in Crostau und 2 Spielplatzanlagen" für VE 08

BV-SR-2025-154

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister per Beschluss für die Vergabe der Bauleistungen der Vergabeeinheit VE 08 – Rohbau für die Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus in Crostau und 2 Spielplatzanlagen“ in einer maximalen Höhe von 530.000,00 € brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag nach Angebotsprüfung und Feststellung, dass die Vergabesumme im Rahmen der Ermächtigung liegt, auszulösen.

Die Mitglieder des Stadtrates sind über die Vergabe zu informieren.