Verfahrens- und Formfehler
Bezüglich der vorstehend öffentlich bekannt gemachten Satzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau wird hiermit auf die Voraussetzung zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern und die Rechtsfolge gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO hingewiesen.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021/2022 zur Einsichtnahme durch jedermann erfolgt im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 08.09.2023 während der Sprechzeiten in der Kämmerei, OT Schirgiswalde, Rathausstraße 9, Zimmer 103.