Der Stadtrat hat am 1. Februar 2024 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. BV-SR-2023-010 die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche im Ortsteil Schirgiswalde, ehemals Halatex beschlossen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche Nahversorgung zur Schaffung erforderlicher planungsrechtlicher Voraussetzungen, um erhebliche Defizite in der Nahversorgungsstruktur zu beseitigen und die Gewerbebrachfläche ehemals Halatex für Belange der erforderlichen verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs sowie notwendigen Dienstleistungen zu entwickeln.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.
Übersichtspläne
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit seiner Begründung vom 18. Juli 2024 bis einschließlich 19. August 2024 in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, Zimmer 201 während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag/Mittwoch/ Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet auf der Internetseite der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau unter
https://www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de/öffentliche-bekanntmachungen-ausschreibungen.html
und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1043443
eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung wurden für das weitere Verfahren umweltbezogene Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebracht.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
| • | Landratsamt Bautzen, Schreiben vom 21. Mai 2024 zu Belangen Entwässerungskonzept und Kulturdenkmale, |
| • | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 21. Mai 2024 zu Belangen natürlicher Radioaktivität. |
Es sind umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes verfügbar:
Die umweltbezogenen Informationen geben Aussagen zu den Schutzgütern Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene), Mensch und Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Klimaschutz und Klimawandel.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde, Rathausstraße 4 zu senden, auf elektronischem Weg an bauamt@schirgiswalde-kirschau.de zu übermitteln oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilfläche im Ortsteil Schirgiswalde, ehemals Halatex) unberücksichtigt bleiben.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Schirgiswalde-Kirschau, den 11. Juli 2024