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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Der Bauhof der Stadt bittet um Unterstützung

Aufgrund der zahlreichen Meldungen bedingt durch die vergangenen Unwetter, möchten wir Sie hiermit auf die geltenden Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 23.04.2013 hinweisen, insbesondere auf folgende Punkte:

Die Anlieger sind gem. §3 der Reinigungssatzung ebenfalls verpflichtet, die öffentlichen Straßen zu reinigen. Dies gilt auch insbesondere nach Unwettern! Neben den Anliegern stehen auch Pächter in dieser Pflicht.

Diese Pflicht erstreckt sich gem. §2 der Reinigungssatzung auf Fahrbahnen und deren Nebenanlagen, wie auch auf die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle.

Bitte unterstützen Sie den Bauhof der Stadt Schirgiswalde-Kirschau bei der Beseitigung von Unrat oder Abflusshindernissen, in Ihrem eigenen Interesse.

Die komplette o.g. Satzung finden Sie auf der Website der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter https://www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de/ortsrecht.html