Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Ehejubilare, die eine Gratulation durch den Bundespräsidenten wünschen, gebeten werden, sich bei der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, im Einwohnermeldeamt (Zimmer 3.3) zu melden.
Alle die im Jahr 2023 Ihren 65., 70., 75 und 80. Hochzeitstag begehen werden, möchten sich bitte melden, da die Eheschließungsdaten bei den Meldebehörden nicht oder nur unzureichend gespeichert sind und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind. Bei den Meldungen ist die Eheurkunde bzw. das Familienstammbuch vorzulegen.
Ihr Einwohnermeldeamt
Widerspruchsrecht bei Daten
Das Bundesmeldegesetz räumt im § 36 Abs. 2 die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an:
| • | Öffentlich – rechtliche Religionsgemeinschaften (§42 Abs. 2+3 BMG) |
| • | Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2+5 BMG) |
| • | Parteien, Wählergruppen u.a. (§ 50 Abs. 1+5 BMG) |
| • | Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3+5 BMG) |
| • | das Bundesamt für Wehrverwaltung (§36 Abs. 2 BMG) |
Personen die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Schulstraße 18 in 06258 Schkopau auf beiliegendem Formular mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt Schkopau gern zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt
Hier danach dann bitte den Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- Übermittlungssperre drucken + Hinweise