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Saale-Elster-Luppe-Auen-Kurier
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Schkopau
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Öffentliche Bekanntmachung

für die Ortschaftsratswahlen in der Gemeinde Schkopau am 09.06.2024

Aufgrund des § 6 Abs. 1, 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich für die Wahl zu den Vertretungen Folgendes bekannt:

I. Wahltag

Am Sonntag, dem 09.06.2024, findet in der Gemeinde Schkopau die Wahl der Ortschaftsräte statt.

II. Zahl der Vertreterinnen / Vertreter

Mitglieder des Ortschafts-rates

Höchstzahl der Bewerber/innen je Wahlvorschlag

Mindestzahl der Unterstützungs-unterschriften

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Burgliebenau

5

10

3

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Döllnitz

7

12

10

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Ermlitz

7

12

12

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Hohenweiden

7

12

6

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Knapendorf

5

10

4

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Korbetha

5

10

2

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Lochau

7

12

9

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Luppenau

5

10

4

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Raßnitz

7

12

8

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Röglitz

5

10

2

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Schkopau

9

14

23

Ortschaftsrat

in der Ortschaft Wallendorf

7

12

6

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin / dieses Bewerbers enthalten.

III. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Für das Wahlgebiet der jeweiligen Ortschaften wird jeweils ein Wahlbereich gebildet.

IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl einzureichen.

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig,

spätestens bis zum 02.04.2024, 18:00 Uhr

persönlich beim Gemeindewahlleiter oder in Abwesenheit bei dessen Stellvertreterin, in der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, Zimmer 3.6, 06258 Schkopau, zu den allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

nach vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch

nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

nach vorheriger Terminvereinbarung

oder per Post an:

Gemeinde Schkopau

Gemeindewahlleiter

Schulstraße 18

06258 Schkopau

schriftlich einzureichen. Die elektronische Form ist für die Einreichung der Wahlvorschläge einschließlich aller Anlagen ausgeschlossen.

Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern) eingereicht werden.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen müssen nach den Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.

VI. Unterschriften für Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter der / dem Vorsitzenden oder der / dem Stellvertreterin / Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter der / dem Vorsitzenden oder der / dem Stellvertreterin / Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers von ihr / ihm persönlich handschriftlich zu unterzeichnen.

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsrates muss außerdem von mindestens der unter II. angegebenen Mindestzahl der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 KWG LSA).

Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat sie / er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind ihre / seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen. Nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber / innen erfüllen diese Voraussetzungen:

Burgliebenau

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

Einzelbewerber Brauer

-

Einzelbewerber Schauder

Döllnitz

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Wählervereinigung PRO Döllnitz

Ermlitz

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Wählergemeinschaft Ermlitz

-

Einzelbewerberin Schneider

Hohenweiden

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Einzelbewerber Bärike

-

Einzelbewerber Dieter

-

Einzelbewerber Hempel

-

Einzelbewerber Maß

-

Einzelbewerber Seise

-

Einzelbewerber Hirsch

Knapendorf

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Einzelbewerber Frauendorf

-

Einzelbewerber Griese

-

Einzelbewerber Grube

-

Einzelbewerber Meyer

Korbetha

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Kulturverein Freiwillige Feuerwehr Schkopau

-

Einzelbewerber Hahn

Lochau

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Luppenau

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

Einzelbewerber Dr. Gilluck

-

Einzelbewerberin Horrmann

Raßnitz

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Freie Demokratische Partei (FDP)

-

Einzelbewerber Groß

-

Einzelbewerber Marx

-

Einzelbewerber Nickel, T.

-

Einzelbewerber Renz

Röglitz

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

-

Einzelbewerber Möser

-

Einzelbewerberin Tränkel

Schkopau

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

DIE LINKE

-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

-

Kulturverein Freiwillige Feuerwehr Schkopau

-

Einzelbewerber Pillert

Wallendorf

-

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

-

Freie Wählergemeinschaft Wallendorf

-

Wir für Wallendorf

-

Einzelbewerber Ulrich

VII. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.

VIII. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 KWG LSA fallenden Parteien werden auf die Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen.

Die Wahlanzeige ist bis zum 04.03.2024 bei der Landeswahlleiterin / dem Landeswahlleiter einzureichen. § 22 KWG LSA und § 32 KWO LSA sind zu beachten.

IX. Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen / Unionsbürgern

Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.

Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

X. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind, zu den in Punkt IV. genannten Öffnungszeiten unter folgender Adresse kostenfrei erhältlich:

Gemeinde Schkopau

Einwohnermeldeamt

Schulstraße 18

06258 Schkopau

XI. Hinweis auf verbundene Wahlen

Die Wahl der Ortschaftsräte wird organisatorisch mit den Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahlen verbunden.

Schkopau, den 04.01.2024

Kuphal
Wahlleiter