Der Wahlausschuss der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 29.09.2025 das Wahlergebnis
wie folgt festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten — 9.330
Zahl der Wähler — 3.908
Zahl der ungültigen Stimmzettel — 49
Zahl der gültigen Stimmzettel — 3.859
Zahl der gültigen Stimmen — 3.859
Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:
| Lfd Nr. | Name, Vorname | Partei oder Wählergruppe | Stimmen |
| 1 | Ringling, Torsten | parteilos | 2.992 |
| 2 | Wanzek, Patrick | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 867 |
| Gewählter Bewerber: | Torsten Ringling |
Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter, die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde sowie auch teilnehmende Bewerber an der Wahl und Bewerber nicht zugelassener Wahlvorschläge gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter unter der Anschrift
Gemeinde Schkopau
Wahlamt
Schulstr. 18
06258 Schkopau
binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
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Schkopau, den 29.09.2025