Saale-Elster-Luppe-Auen-Kurier
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Schkopau
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Das Einwohnermeldeamt informiert:
Der Kinderreisepass wird abgeschafft
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, und Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Ab dem 01.01.2024 können folgende Dokumente für Kinder beantragt werden:
Reisepass:
- Gültigkeitsdauer 6 Jahre, mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein,
- Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen,
- Gebühr: 37,50 Euro
Personalausweis:
- Gültigkeitsdauer 6 Jahre, mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein,
- Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen,
- Gebühr: 22,80 Euro