auch in dieser Adventszeit gibt es zahlreiche schöne Veranstaltungen in unseren Ortschaften, um die Wochen vor den Feiertagen festlich zu begehen und das alte Jahr langsam zu verabschieden. Aus Sicht der Einheitsgemeinde war das Jahr 2024 von wenigstens zwei kommunalpolitischen Themen geprägt. Zum Einen haben wir auf unterschiedliche Weise das 20-jährige Jubiläum unserer Einheitsgemeinde begangen. Den Auftakt gab es am Osterwochenende in Röglitz und den Abschluss in Hohenweiden mit einem besonderen Herbstfest. Im Nachhinein können wir konstatieren, dass die Idee der zwölf spezifischen Ortschaftsfeste im 20. Jahr der Einheitsgemeinde Schkopau eine gute Sache war. Damit gab es über das Jahr unterschiedliche Möglichkeiten, die einzelnen Ortsteile der großen Flächengemeinde kennenzulernen. Es waren stets gelungene Feste, die Dank des Engagements zahlreicher Unterstützer in den Ortsteilen möglich waren. Der zentrale Festakt mit der Ehrung von zwölf Ehrenamtlichen aus je einem Ortsteil war ein zusätzlicher Höhepunkt. Übrigens finden Sie auf der Homepage der Gemeinde einige stimmungsvolle Fotos von dieser Veranstaltung. Das zweite wichtige Ereignis waren die Kommunalwahlen. Heute können wir feststellen, dass der neu gewählte Gemeinderat bereits zu seiner vierten Sitzung im Dezember zusammenkommt und die neuen Ortschaftsräte Ihre Arbeit aufgenommen haben. Den Reigen beschloss der Ortsteil Knapendorf. Dort fand die konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates am 28.11.2024 statt. In deren Verlauf wurde erneut Herr Meyer zum Ortsbürgermeister gewählt und Herr Dr. Frauendorf erstmalig zum Stellvertreter.
Was die zukünftige Verteilung des Kuriers betrifft, habe ich bereits über mögliche Änderungen informiert. Leider war es uns nicht möglich, den Linus Wittich Verlag und die Deutsche Post davon zu überzeugen, auch in Zukunft alle Haushalte mit dem Kurier zu versorgen. Vielmehr haben sich deren jeweilige Rechtsabteilungen mit dem Argument des „Selbstbestimmungsrechtes der Empfänger“ durchgesetzt. Demnach hat jeder Haushalt das Recht, seine Privatsphäre zu schützen und unerwünschte Werbung abzulehnen. Dies wird durch Aufkleber wie „KEINE WERBUNG“ am Briefkasten signalisiert. Das bedeutet, dass ab Januar 2025 kein Kurier der Einheitsgemeinde Schkopau mehr an Haushalte mit derartigen Sperrvermerken am Briefkasten zugestellt werden kann. Leider liefen unsere Argumente, dass dieser Kurier nicht mit einer Werbung eines Discounters oder eines Reisebüros gleichzusetzen ist, ins Leere. Wenn Sie auch weiterhin den Kurier im Briefkasten finden wollen, müssen Sie also gegebenenfalls ein vorhandenes Werbeverbot an Ihrem Briefkasten entfernen. Wir planen ab Januar kommenden Jahres die Bürgerbüros in den Ortsteilen mit einigen Exemplaren des Kuriers zu versorgen. Somit kann der Kurier bei Bedarf auch dort persönlich abgeholt werden.
Eine weitere Änderung im Jahr 2025 betrifft die Grundsteuer. Bereits seit vielen Jahren wurde bundesweit über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Sie basiert aktuell auf einer veralteten Bewertung der Immobilien, den sogenannten Einheitswerten von 1964 bzw. 1935. Damit die Finanzämter die notwendigen neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln können, mussten die Bürger in ganz Deutschland eine sogenannte Feststellungserklärung abgeben. Mit den Daten ermitteln die Finanzämter den neuen Grundsteuerwert des jeweiligen Grundstücks bzw. Gebäudes und setzen ihn in einem Grundsteuerwertbescheid fest. Damit wird die Grundlage geschaffen, auf der die Gemeinde mit ihren Hebesätzen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) die konkreten Grundsteuerbescheide mit Zahlungsverpflichtung erlassen wird. Ob Bürger mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes zunächst von der Wertentwicklung des Grundbesitzes ab. Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass der Grundbesitz an Wert zugelegt hat - z.B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat - wird die Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar. Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Städte und Gemeinden ihre Hebesätze prüfen. Denn dabei ist der Grundgedanke zu berücksichtigen, dass durch die Reform die Kommunen in Summe weder mehr noch weniger Grundsteuer einnehmen sollen. „Aufkommensneutral“ bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleiben muss. Wenn die Neubewertung ergibt, dass die jeweilige Immobilie vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer. Analog kann durch einen niedrigeren Immobilienwert die individuelle Grundsteuer-Belastung sinken. Durch die neuen Immobilienwerte wird es also „Gewinner“ und „Verlierer“ der Grundsteuer-Reform geben – und dies auch bei gleicher Einnahmesituation der Kommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass für die Berechnung der Grundsteuer aktuelle Werte verwendet werden müssen. Wohngrundstücke sind in den vergangenen Jahrzehnten stärker im Wert gestiegen als Gewerbegrundstücke. Niemand wünscht sich, dass Wohnen teurer wird. Deswegen wird seit Längerem viel darüber diskutiert, ob und wie dieser Effekt rechtssicher ausgeglichen werden kann.
Bereits jetzt lässt sich konstatieren, dass auch dieses Gesetz in der praktischen Umsetzung zahlreiche offene Fragen produziert. Damit wurde den Kommunen erneut der viel zitierte „Schwarze Peter“ zugeschoben. Mögliche Widersprüche und Klageverfahren könnten auf die Gemeinden zukommen. Es ist eine sehr komplizierte und schwierige Situation, vor der die Kommunen im Land stehen. Das weitere Vorgehen werde ich gemeinsam mit unserer Kämmerin mit allen Fraktionen im Gemeinderat beraten.
Für heute möchte ich Sie deshalb auf die Information der Kämmerei im Anschluss an mein Grußwort verweisen.
Zum Ende des Jahres danke ich allen Ehrenamtlichen Mitgliedern des Gemeinderates und der Ortschaftsräte, den Mitgliedern der Gemeindefeuerwehr und den vielen anderen Ehrenamtlichen in den Sportvereinen, der Jugendarbeit und der Seniorenbetreuung für die unermüdliche Einsatzbereitschaft. Ein weiteres großes Dankeschön gilt den Mitarbeitern der Verwaltung für Ihren Einsatz in diesem Jahr. Insgesamt sehen sie sich immer zahlreicheren Aufgaben und einem wachsenden Erwartungsdruck gegenüber. Dies ist nicht immer einfach. Dennoch darf ich Ihnen versichern, dass alle Mitarbeiter der Verwaltung mit viel Tatendrang und Einsatz für die Einheitsgemeinde und deren Einwohner arbeiten.
Nun darf ich Ihnen noch frohe und schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr wünschen. Mögen die Regierungen dieser Welt endlich die Interessen ihrer Bürger vertreten und Frieden schaffen. Es gibt wahrlich genug Herausforderungen, bei deren Lösung sich die Regierungen zum Wohle der Menschen profilieren können. Die Friedensbotschaft des Weihnachtsfestes ist in diesem Jahr von bedrückender Dringlichkeit.