In den letzten Jahren wurden Kostenbescheide für die Betreuung der Kinder in Kindereinrichtungen der Gemeinde Schkopau jährlich und bei Änderungen der Kostenfestsetzung versendet.
Ab dem Jahr 2026 erhalten die Sorgeberechtigten für die Kindertagesbetreuung auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau einen Mehrjahresbescheid, der so lange gilt, bis Änderungen in der Betreuungssituation eintreten. Der jährliche Bescheid entfällt zukünftig.
Sollten sich Änderungen in der Betreuungssituation (z.B. Änderung Tarif, Geschwisterermäßigung, Übernahmen Jugendamt usw.) ergeben, erhalten die Sorgeberechtigten einen neuen Kostenbescheid, der die Anpassung widerspiegelt.
Wichtige Hinweise
Die Sorgeberechtigten sollten Ihre Angaben zur aktuellen Betreuungssituation regelmäßig prüfen. Änderungen in der Betreuung müssen umgehend gemeldet werden, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen.
Die Umstellung tritt ab 01.01.2026 in Kraft.
Weitere Details entnehmen Sie Ihrem Kostenbescheid.