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Saale-Elster-Luppe-Auen-Kurier
Ausgabe 2/2023
Gemeinde Schkopau
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Bewerbungen zum Amt eines Schöffen

Das Schöffenamt

Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter. Das Rechtsempfinden der Schöffen als nicht juristisch ausgebildete Richter und ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung können auf diese Weise eingebracht werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der unter Umständen anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung. Schöffen unterliegen - wie die Berufsrichter - einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Üblicherweise werden Schöffen oder Jugendschöffen zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen, in Ausnahmefällen kann die Schöffentätigkeit diesen Umfang auch übersteigen.

Wer kann Schöffe werden?

Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in einer Gemeinde im Amtsgerichtsbezirk wohnt. Die Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Durch eine gesetzliche Änderung können nunmehr auch Personen vorgeschlagen und in das Schöffenamt gewählt werden, die bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind. Engagierte, erfahrene und motivierte Schöffen können sich somit erneut bewerben, ohne dass sie - wie nach der alten überholten Regelung - eine Zwangspause einzuhalten haben.

Ausgeschlossen ist,

wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann

wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist

wer die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnt oder bekämpft

wer aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet ist

wer mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet ist

wer in Vermögensverfall geraten ist

wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht geeignet ist

Daneben sollen bestimmte Berufsgruppen nicht zum Schöffen berufen werden. Hierzu zählen unter anderem Richter, Staatsanwälte, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.

Aufwandsentschädigung

Für ihre Tätigkeit erhalten Schöffen von dem Gericht eine Entschädigung für die Zeitversäumnis, Aufwand und Nachteile bei der Haushaltsführung bzw. Entschädigung für etwaigen Verdienstausfall (abhängig vom regelmäßigen Bruttoverdienst), Ersatz der Fahrtkosten (bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 0,30 € pro Kilometer bzw. tatsächlich entstandene Auslagen bei Benutzung öffentlicher Beförderungsmittel) sowie die Erstattung sonstiger notwendiger Aufwendungen.

Bewerbung als Schöffe / Jugendschöffe

Personen, die sich selbst um das Amt eines Schöffen bewerben wollen, richten Ihre Bewerbung bis zum 14.04.2023 (verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt)

Schriftlich an

Gemeinde Schkopau

Ordnungsamt

Schulstr. 18

06258 Schkopau

per Mail an ordnungsamt@gemeinde-schopau.de

Die Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

Name, Vorname,

Geburtsname,

Geburtsort

Staatsangehörigkeit,

Geburtsdatum,

Beruf,

Anschrift

ggf. Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse

eine Erklärung dass keine einschlägigen Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren vorliegen, keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erfolgte und kein Vermögensverfall vorliegt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht wird.

Gern können Sie anliegendes Formular für die Bewerbung zum Schöffen verwenden.

Eine Bewerbung zum Amt eines Jugendschöffen richten Sie bitte an

Jugendamt des Landkreises Saalekreis

Domplatz 9

06217 Merseburg

Für weitere Nachfragen zum Amt eines Jugendschöffen können Sie sich gern an das Jugendamt des Landkreises Saalekreis unter der Telefonnummer 03461/401517 wenden.

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl der Periode 2024 - 2028

Gemeinde Schkopau

Ordnungsamt

Schulstr. 18

06258 Schkopau

Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen.

Angaben zur Person*

Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung)

Vorname/n

Geburtsort (Gemeinde/Kreis)

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeitdeutsch

Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit)

Straße/Hausnummer

Postleitzahl

Wohnort

Telefon (freiwillige Angabe)

E-Mail (freiwillige Angabe)

* Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht.

Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft:

-

Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden.

-

Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann.

-

Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

-

Ich war nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.

-

Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben.

-

(freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen.

Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe):

Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich das Amt einer Schöffin/eines Schöffen

-

am Amtsgericht

-

am Landgericht

(kurze Begründung).

Ich weiß, dass der Schöffenwahlausschuss an meinen Wunsch nicht gebunden ist:

(Ort/Datum, Unterschrift)

Ich bin einverstanden, dass auch die freiwilligen Daten an die Gemeindevertretung und den Schöffenwahlausschuss weitergegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Schöffenwahl erfolgen.

(Ort/Datum, Unterschrift)