|
| Eingangsstempel
|
|
| |
|
|
Antragsteller:
| Familienname: |
|
| Vorname(n): |
|
| Geburtsname: |
|
| Geburtsdatum: |
|
| Anschrift: |
|
Übermittlungssperren:
| 1 | X | Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft als Familienangehörige/r eines Mitgliedes gemäß § 42 Abs. 2+3 BMG. |
| 2 | X | Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten, an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters – und Ehejubiläum Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 2+5 BMG. |
| 3 | X | Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) aus Anlass von Wahlen und Abstimmungen nach § 50 Abs. 1+5 BMG. |
| 4 | X | Ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 3+5 BMG. |
| 5 | X | Ich widerspreche gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG |
Auskunftssperre:
| 6 | X | Ich beantrage eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange. Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus der nachfolgenden Begründung: Begründung des Antragsteller: _________________________________________________
_________________________________________________ Die Auskunftssperre ist befristet bis: ___________________ |
|
|
|
| __________________________ | _____________________________ |
| Ort, Datum | Unterschrift des Antragstellers |
Amtliche Vermerke:
Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
| 1.) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören. |
|
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 und 3 BMG widersprechen. |
| 2.) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. |
|
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 und 5 BMG widersprechen. |
| 3.) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen. |
|
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 und 5 BMG widersprechen. |
| 4.) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage. |
|
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 und 5 BMG |
| 5.) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. |
|
| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
| 6.) | Auskunftssperre wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange. |
|
| Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Die Auskunftssperre muss Begründet sein. Sie ist auf zwei Jahre befristet. |