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Saale-Elster-Luppe-Auen-Kurier
Ausgabe 2/2025
Gemeinde Schkopau
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Mitteilung des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Schkopau

Widerspruchsrecht bei Daten

Das Bundesmeldegesetz räumt im §36 Abs.2 die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um die Datenübermittlung an:

Öffentlich – rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 2+3 BMG)

Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2+5 BMG)

Parteien, Wählergruppen u.a. (§ 50 Abs. 1+5 BMG)

Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3+5 BMG)

das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG)

Personen die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Gemeinde Schkopau, Einwohnermeldeamt, Schulstraße 18 in 06258 Schkopau auf beiliegendem Formular mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt Schkopau gern zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt