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Saale-Elster-Luppe-Auen-Kurier
Ausgabe 2/2026
Gemeinde Schkopau
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Winterdienst eine Aufgabe der Anlieger: Geräumte Gehwege sorgen für die Sicherheit aller

Warum ist die Schnee- und Eisräumung wichtig?

Schnee und Eis können die Gehwege schnell zur Rutschbahn und gefährlich machen. Die Gemeinde Schkopau bittet alle Anliegerinnen und Anlieger, ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schkopau sind Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken verpflichtet, die angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann auch für Mieter und Mieterinnen gelten, wenn dies vorgeschrieben ist. Diese Regelung dient vor allem der Sicherheit der Fußgänger und hilft Unfälle zu vermeiden.

Geräumte Wege ermöglichen ein sicheres Benutzen der Gehwege auch für Menschen mit Rollatoren oder Gehhilfen, Kinderwagen und kleinen Kindern. Ist bei Ihnen kein Gehweg vorhanden, ist auch die Straße in einem 1,50m breiten Streifen zu räumen, damit Fußgänger diese nutzen können. Der Schnee sollte so geräumt werden, dass weder der Gehweg noch die Fahrbahn verengt und die Nutzung behindert wird. Es darf kein Schnee auf angrenzende Grundstücke durch die Räumung gelangen.

Umweltfreundliche Streuung:

Zum Streuen dürfen ausschließlich abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt und ähnlich stumpfes Material genutzt werden. Die Nutzung von auftauenden Mitteln, Streusalz o.ä., sollte wegen der schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt, Tiere und Pflanzen grundsätzlich nur in geringen Mengen genutzt werden. Die Rückstände sind nach dem Auftauen sofort zu beseitigen.

Verantwortung gemeinsam tragen:

Auch Alter, Krankheit, Urlaub oder berufliche Abwesenheit entbinden Sie nicht von der Räum- und Streupflicht. In solchen Fällen sollte rechtzeitig eine Vertretung organisiert werden durch: Nachbarschaftshilfe oder einen Dienstleister, z.B. Hausmeisterservice.

Die Gemeinde Schkopau weist darauf hin, dass bei Unfällen auf nicht ordnungsgemäß geräumten Gehwegen Haftungsansprüche entstehen können. Es können auch, bei Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung, Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wichtig:

Gehwege müssen 1,50m breit geräumt sein.

Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 07:00-20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 08:00-20:00 Uhr.

Bei Schneefall oder Glätte ist die Schneeräumung unverzüglich durchzuführen.

Sollte Schnee nach diesen Zeiten fallen, ist dieser bis 07:00 Uhr von Montag bis Samstag und Sonn- und Feiertags bis 08:00 Uhr zu beräumen.

Schnee darf nicht auf Nachbargrundstücke und die Straße geschoben werden.

Es darf mit Sand, Splitt und ähnlichem Material gestreut werden.

Salz darf nur in geringem Umfang genutzt werden.

Unzureichend geräumte Wege können Haftungsrisiken und auch Bußgelder nach sich ziehen.

Die Gemeinde Schkopau bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe und ihren Beitrag zu sicheren Wegen und Straßen im Winter.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Schkopau. Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt (E-Mail: ordnungsamt@gemeinde-schkopau.de; Telefon: 03461 7303-421 oder 429) zur Verfügung. Gern können Sie die Satzung auch in der Verwaltung der Gemeinde Schkopau einsehen.

Ihr Ordnungsamt