Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt. Mit diesem Beschluss wurden unter anderem auch die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises angepasst.
Ab dem 07. Februar 2026 gelten folgende neue Gebühren:
| Personen unter 24 Jahren: | 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro) |
| Personen ab 24 Jahren: | 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro) |
Die Anpassung der Gebühren ist notwendig, da die Kosten für die Herstellung von Ausweisdokumenten in der Bundesdruckerei in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.
Die Gemeinde Schkopau möchte diesen Anlass nutzen, um alle Bürgerinnen und Bürger daran zu erinnern, Ihre Ausweisdokumente regelmäßig auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen. Jeder Bürger der die deutsche Staatsangehörigkeit besitz ist verpflichtet, entweder einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Dabei sollte auch an geplante oder bevorstehende Reisen gedacht werden.
Eine frühzeitige Beantragung gilt um unnötigen Stress zu vermeiden.
Der Personalausweis sowie der Reisepass bleiben nach Bezahlung der Antragsgebühren Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden lediglich Inhaber dieser Dokumente.
Die Terminvergabe hierfür erfolgt auf der Homepage der Gemeinde Schkopau oder telefonisch unter 03461 7303-423 oder 03461 7303-424.
| • | Montag - Freitag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| • | Dienstag: | 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| • | Donnerstag: | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Weiterhin besteht die Möglichkeit per E-Mail:
meldeamt@gemeinde-schkopau.de Kontakt aufzunehmen.