Abbildung 1: In dem roten Abschnitt wird 2023 begonnen! - Copyright: Google Maps
In die Landschaft gekippter Grünschnitt - Copyright: Ortsbürgermeister Mathias Wild
Die Störche am Lindenhof - Copyright: Sylvia Mende
Keine Müllkippe, sondern ein Landschaftsschutzgebiet in Lochau! So sieht beim Umweltamt Saalekreis eine gesicherte Altablagerung aus - Copyright: Mathias Wild
Baumschutz in Schkopau - Copyright Pixabay
Basketballkorb auf dem Sportplatz - Copyright: Servicestation
Stand: 03.04.2023
mit Erscheinen dieser Zeilen sollte der Frühling in unserem Ort Einzug gehalten haben. Es bleibt zu hoffen, dass wir in diesem Jahr weniger mit Trockenheit zu kämpfen haben, als in den Jahren zuvor, um unsere Flora und Fauna in der bisherigen Form erhalten und schonen zu können. Natürlich führen die Sommer mit starkem Niederschlag und stehendem Oberflächenwasser auch regelmäßig zu unangenehmen Mückenplagen, was die Sommerfreuden enorm einschränkt. Ich erinnere mich an einen Zeitungsartikel von vor zwei Jahren, der von schwarzen Wänden in Osendorf berichtete, da diese von unzähligen Mücken dunkel gefärbt wurden. Es bleibt daher abzuwarten, wie unser Sommer dieses Jahr durch die Natur gestaltet wird.
Eine wichtige Änderung hinsichtlich meiner Mitteilung zur künftigen Regelung des Verkehrs in „An der Elster“ und der Bienengasse finden Sie in den nachfolgenden Informationen. Leider ergeben sich ab und zu Änderungen, die aufgrund des Redaktionsschlusses nicht mehr in den Kurier einfließen können. Speziell bei diesem Punkt ist es besonders ärgerlich, wenn bereits abgesprochene Änderungen nicht mehr veröffentlicht werden können und damit zur Verwirrung beitragen. Leider lässt sich dies nie wirklich ganz verhindern.
Da der nächste Redaktionsschluss nach dem 19. Mai liegt, wünsche ich Ihnen zu diesem frühen Zeitpunkt bereits einen gesegneten und schönen Himmelfahrtstag.
Mit herzlichen Grüßen
Die MITNETZ konkretisierte nun ihre Vorhaben für die weitere Verlegung von Erdkabeln im Jahr 2023 in Lochau. In den nächsten Jahren sollen die Stromkabel entlang der Hauptstraße und in Wesenitz beseitigt und modernisiert werden. Beginnen wird man nun mit folgenden Abschnitten:
| - | Reststück Waldweg bis Beginn Schachtweg |
| - | Hauptstraße ab Lindenhof bis Einfahrt Körnerweg |
| - | Neubau Trafostation Einfahrt Körnerweg |
Für die Maßnahmen sind Tiefbauarbeiten notwendig, zudem wird die Gemeinde in besagten Straßenteilen eine neue Straßenbeleuchtung installieren. Der Ortschaftsrat setzt sich aktiv dafür ein, dass das bisherige „Standart-Lampenmodell“ auch weiterhin verwendet wird. Eine weitere „Durchmischung“ ist unerwünscht und dem Ortsbild abträglich. Leider wurden in der Vergangenheit z.B. in der Bienengasse, dem Gartenweg oder in der Neuen Straße bereits andere Lampen verwendet. Dies soll so nicht nochmals passieren. Für die Anwohner, die bisher ihren Stromanschluss noch oberirdisch nutzen, wird ein neuer Hausanschluss notwendig sein. Es wird dementsprechend auch zu Einschränkungen kommen. Wann genau die Arbeiten beginnen, ist mir noch nicht bekannt.
Es ist schon nicht so einfach in unserem Ort - so scheint es jedenfalls, wenn ich mir das hier zu sehende Bild anschaue. Immer wieder werden Gartenabfälle in der Landschaft abgekippt. Natürlich immer noch besser als Restmüll, aber dennoch ein dauerhaftes und zu unterbindendes Ärgernis. In Wesenitz haben wir unweit der Alten Elster mit tatkräftiger Unterstützung einiger Anwohner und des Ortschaftsrates bereits vor zwei Jahren für Ordnung gesorgt. Dazu wurde Müll gesammelt und eine Benjeshecke angelegt, die unbefugten Zutritt zumindest erschweren soll. Die Maßnahme zeigte Erfolg. Der dort bisher abgekippte Grünschnitt wird nunmehr anderweitig und hoffentlich richtig entsorgt. Möglich ist die Entsorgung regelmäßig über die Abholungen der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH (EGS). Die Termine werden im Internet und im Umweltkalender des Landkreises bekannt gegeben.
Zum Grünschnitt zählen Baum- und Strauchschnitt, Laub, Äste, Hecken- und Rosenschnitt gebündelt oder in kompostierbaren Papiersäcken oder -kartons. Nicht dazu zählen allerdings Wurzeln, Fallobst und Rasenschnitt.
Wohin also mit dem Rasenschnitt? Ganz falsch ist, diesen einfach hinter, neben oder vor das eigene Grundstück zu kippen. Auch andere Stellen innerhalb und außerhalb unseres Ortes sind keine Halde für derartige Gartenabfälle. Vielleicht findet sich im eigenen Garten eine Ecke, um derartiges zu kompostieren? Andernfalls können diese Abfälle auch auf die naheliegenden Wertstoffhöfe gefahren werden. Kostengünstig ist dies z.B. in Beuna möglich, etwas teurer auch in Halle-Osendorf.
Auf jeden Fall ist es aber die richtige Entscheidung, diesen Weg zu wählen, um solche unschönen Bilder zu vermeiden. Übrigens, der ortsansässige Landwirt ist bestimmt ebenso wenig davon begeistert wie wir.
Bereits Anfang März wurden die ersten Störche in Lochau und Umgebung gesichtet. Trotz der noch vorherrschenden Minusgrade, haben diese den Weg (zurück) zu uns gefunden. Das Nest in Wesenitz wurde relativ schnell in Anspruch genommen und beide Störche haben hier wieder ein Zuhause gefunden. Auch am Lindenhof, in unserer Ortsmitte, hat der Schornstein wieder Störche angelockt - wobei natürlich offenbleibt, ob hier dieses Jahr auch Nachwuchs schlüpfen wird. Wenig Interesse hat bisher leider der Mast am Weißdornbusch hervorgerufen, der bereits seit einiger Zeit für weitere Störche zur Verfügung stehen könnte. Eine Nachbesserung der Nistmöglichkeit muss daher diskutiert werden
Schlimm sieht es wieder im Flussbett der Alten Weißen Elster in Wesenitz aus. Nachdem hier aktuell viel Grundwasser steht, schwimmt dort auch wieder sehr viel Müll und das obwohl wir (die Einwohner von Lochau und vor allem Wesenitz) dort in der Vergangenheit bereits einen kompletten Container voll gesammelt haben. Ich habe das Problem an das Ordnungsamt, Umweltamt und den zuständigen Unterhaltungsverband nochmals weitergegeben. Ein erstes Treffen fand dazu am 30. März statt. Auch die Verursacher der Müllablagerungen am Hang sind erneut aufgefordert, den Hang vollständig vom Müll zu befreien. Es bleibt festzuhalten: So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben! Unsere Natur ist keine Müllhalde!
Bereits 2021/2022 habe ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Auslöser der hier gezeigten Situation, ist grundsätzlich (auch) die Altdeponie am Weißdornbusch. Im Altlauf der Weißen Elster wurde bis in die 1990 Jahre hinein Hausmüll abgelagert. Trotz Beprobung hat das Umweltamt Saalekreis festgestellt das:
„die ermittelten Werte keine weiterführende Sicherung / Sanierung der Altablagerung mit der Reg. Nr. 17220 erfordern.“
Aus meiner Sicht eine gravierende Fehlentscheidung. Selbst wenn die Auswirkungen auf das Grundwasser nicht so massiv sind wie vermutet, bleibt die verheerende Umweltverschmutzung mit altem Hausmüll bestehen.
Über weitere Maßnahmen, muss gesprochen werden. Fest steht aber unausweichlich: So wird es nicht bleiben!
Baumschnitt - was darf ich, was darf ich nicht?
Ein alter Baum ist ein Stück Leben. Er beruhigt. Er erinnert. Er setzt das sinnlos heraufgeschraubte Tempo herab, mit dem man unter großem Geklapper am Ort bleibt.
Und diese alten sollen dahingehen, sie, die nicht von heute auf morgen nachwachsen?
Die man nicht nachliefern kann?
Immer wieder gibt es Fragen hinsichtlich der vorhandenen Möglichkeiten, zum Verschnitt oder zur Fällung von Bäumen. Die Details dazu regelt die „Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Schkopau“, deren wichtigste Maßgabe es ist, geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor Gefahren zu schützen!
Eine Baumschutzsatzung wird von einer Stadt oder Gemeinde erlassen, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Sie besagt, bis zu welchen Größen welche Baumarten ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, und ab wann eine Genehmigung benötigt wird. Damit soll vor allem, der für das Ortsbild und -ökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden.
§ 2 der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Schkopau“ legt den Geltungsbereich (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Schkopau und des Geltungsbereiches ihrer Bebauungspläne) und die Schutzkriterien (Laubbäume mit einem Stammumfang von 70 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100cm…) fest.
§ 3 benennt die Maßnahmen, die im Geltungsbereich dieser Satzung an geschützten Bäumen verboten sind. Diese sind unter Punkt 1 und 2 aufgeführt:
| 1. | Entfernung, Zerstörung, Schädigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaues (Kappung - nicht Schnitt nach ZTV-Baum). Der Aufbau wird wesentlich verändert, wenn Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen. | |
| 2. | Einwirkungen auf den Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich, den geschützte Bäume zur Existenz benötigen und die zur Schädigung oder zum Absterben führen oder führen können, insbesondere durch: | |
| a. | Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, | |
| b. | Befestigung der Flächen mit einer wasserundurchlässigen Decke (z. B. Asphalt, Beton) und das Verdichten der Flächen, | |
| c. | Lagern oder Ausschütten von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen oder sonstigen Abwässern, | |
| d. | Anwendung von Herbiziden und Pestiziden, | |
| e. | Anwendung von Streusalzen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, | |
| f. | Lagern und Abstellen von Baumaterial, | |
| g. | mechanische Beschädigung durch Anbringen von Schildern, Reklame, Nägeln usw. | |
Der Wurzelbereich ist definiert durch die senkrechte Projektion der Kronentraufe zuzüglich 1,5 m.
§ 4 führt die Maßnahmen auf, die an den geschützten Bäumen vorgenommen werden dürfen. Erlaubte Maßnahmen sind:
| 1. | ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung geschützter Bäume der Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter sowie auf öffentlichen Grünflächen, |
| 2. | unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen und Sachen. Dabei dürfen nur diejenigen Baumteile entfernt werden, von denen die Gefahr ausgeht. Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind der Gemeindeverwaltung Schkopau -Ordnungsamt- sofern möglich, vor Beginn der Arbeiten, ansonsten unverzüglich nach Beendigung, schriftlich anzuzeigen und zu begründen. |
Der Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes ist verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen, geschützten Bäume art- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen, damit ihre gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert bleiben (§ 5 Erhaltungspflicht).
Im § 6 sind Ausnahmen und Befreiungen von der Erhaltungspflicht geregelt. § 7 beschreibt die Verfahrensweise bei Ausnahmen und Befreiungen.
Wann Bäume geschnitten bzw. gefällt werden dürfen, regelt das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Zusammengefasst ist es im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume zu schneiden und zu fällen.
Für die Baumpflege ist ein fachgerechter Baumschnitt unerlässlich. Dadurch bildet sich eine schönere Baumkrone, fördert das Wachstum dickerer Äste und der Baum bleibt gesund und stabil. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Baumschnitten.
| - | Erhaltungs- oder Auslichtungsschnitt - dient zum Erhalt der Wuchs- und Blühkraft des Baumes. |
| - | Form- oder Pflegeschnitt - Zurückschneiden der äußeren und oberen Äste auf die entsprechende Form. |
| - | Entlastungsschnitt - dient der Gesunderhaltung des Baumes. Durch Sturm oder Schneebruch geschädigten Äste werden entfernt. |
| - | Verjüngungsschnitt - wird meist bei älteren Bäumen angewendet. |
Durch einen kräftigen Rückschnitt wird das Wachstum neuer Triebe angeregt.
§ 10 der Baumschutzsatzung benennt die Handlungen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
| 1. | Ordnungswidrig im Sinne des NatSchG LSA § 34 Abs. (1), Nr. 5 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig geschützte Bäume entgegen § 5 dieser Satzung ohne Erlaubnis entfernt, zerstört, schädigt oder ihren Aufbau wesentlich verändert, Auflagen, Bedingungen oder sonstige Anordnungen im Rahmen einer gemäß § 7 erteilten Erlaubnis nicht erfüllt oder eine Anzeige nach § 4 Pkt. 2 letzter Satz unterlässt. |
| 2. | Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 8 (6) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EURO geahndet werden. |
Nachdem bereits der NP-Markt in Schkopau zu nah&gut umgebaut wurde und dies auch dem Markt in Gröbers bevorsteht, ist die Zukunft des Marktes in Lochau weiterhin offen. Wie und was bei uns entstehen wird, wird zu gegebener Zeit berichtet. Aktuell wichtig ist: Es geht weiter, was auch die Bezirksleiterin der EDEKA-Markt Minden-Hannover GmbH in allen bisherigen Gesprächen mit mir bestätigt hat. Wie der Markt letztlich firmieren wird, ist noch nicht bekannt. In den vergangenen Jahren hatte bereits die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG die Anfrage zur Errichtung eines eigenen Marktes in Lochau gestellt (ich berichtete). Leider konnte diese Baumaßnahme aufgrund der Nähe zu den Märkten in Meuschau und Halle nicht verwirklicht werden. Es zeigt allerdings, der Standort ist beliebt und für den Einzelhandel ein attraktives Umfeld, um sich anzusiedeln. Davon profitieren letztlich nicht nur die Lochauer, sondern auch unsere Nachbarn in Döllnitz, Burgliebenau und darüber hinaus.
Am 21.03. fand (nochmals) mit dem Ordnungsamt ein Vor-Ort-Treffen an der Bienengasse/An der Elster statt. Für die bereits besprochenen Maßnahmen (siehe letzte Ausgabe Kurier), haben wir nach Rücksprache mit den Bürgern, nach noch besseren Lösungen gesucht. Auch der Ortschaftsrat hatte sich damit bereits im Vorfeld auseinandergesetzt und eine bürgerfreundlichere Lösung favorisiert.
Es wurde befürwortet: Weiterhin soll die rechte Straßenseite als Parkplatz genutzt werden können. Lediglich das „Parkverbotsschild“ soll von rechts nach links umgesetzt werden - es steht aktuell falsch und der angebrachte Zusatzpfeil ist nicht zulässig. Für die Anwohner würde sich daher nichts ändern. Die Bienengasse soll künftig von beiden Seiten durchfahrbar werden. Das Durchfahrtsverbotsschild soll entfernt und beidseitig durch die Schilder „Vorrang des Gegenverkehrs“ ersetzt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte hier durchaus möglich sein. An der Einfahrt bzw. Ausfahrt Bienengasse zu „An der Elster“ soll auf der gegenüberliegenden Seite eine schraffierte Fläche geschaffen werden, damit dort nicht geparkt und der Wenderadius eingehalten wird. Dies gab es dort bereits früher in ähnlicher Form.
Noch ein Hinweis für einige (wenige) Anwohner: Auch wenn auf der rechten Seite geparkt werden darf, so doch nur in Fahrtrichtung. Ich bitte darauf, auch in Ihrem Sinne, zu achten.
Nicht nur der Förderverein Lochau e.V., sondern auch unsere Servicestation war im März auf dem Sportplatz sehr aktiv. Neben der Unterstützung des Vereins zur Aufstellung von zwei neuen Tischtennisplatten, hat die Servicestation nach Rücksprache mit dem Ortschaftsrat, noch einen Basketballkorb an der Bühne installiert. Auch die Ballfangnetze, sowie die Tornetze, wurden wieder hergerichtet. Die sonst eher selten genutzte Tanzfläche, kann nun so auch für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Bei Events kann der Korb abgebaut werden, oder er bleibt nicht störend am Rand stehen. Auch die Bühne selbst erstrahlt mit fertiggestelltem Dach und neuer Farbe im neuen Glanz. Wir können gespannt sein, was hier in den kommenden Jahren noch passiert.
Herzlichen Dank an Servicestation und Förderverein Lochau e.V.
Die nächsten Sprechstunden finden am 17. April und am 8. Mai 2023 von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bürgerbüro (Mittelstraße 10) statt, welches zudem zu den gewohnten Zeiten durch unsere Gemeindeassistentin Frau Thomas besetzt ist.
Die nächsten Sitzungen des Ortschaftsrats Lochau finden voraussichtlich am 17. April 2023 und am 3. Juli um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Mittelstraße 10 statt. Alle interessierten Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
Beachten Sie bitte die Aushänge und Informationen auf WirSindLochau.de.
| • | Bei NP stand lange ein defekter LKW auf öffentlichem Grund. Das Ordnungsamt wurde informiert - die Beseitigung sollte mittlerweile stattgefunden haben. |
| • | Obwohl Lochau eine „Prioritätenliste“ hat, welche die Maßnahmen für die folgenden Jahre regelt, haben ich in diesem Jahr nochmals die konkretisierten Planungen für 2024 an die Gemeinde Schkopau gesendet. Dazu gehören unter anderem, die fortlaufende Erneuerung der Straßenbeleuchtung entlang der Hauptstraße (im Zuge der Verlegung von Erdstromkabeln), die nachhaltige Neuinstallation einer LED-Straßenbeleuchtung zwischen Dahne und Wesenitz sowie der Ausbau eines Fußweges in der Mühlenstraße. Des Weiteren sind auch ein Fahrradparkplatz im Park zur Dahne sowie diverse Neuanpflanzungen vorgesehen. Was letztlich realisiert wird, bleibt natürlich offen und wird im Rahmen der Haushaltsdiskussion besprochen werden müssen. |
| • | Für die störende Telekom-Oberleitung durch unseren Park (ich berichtete) bahnt sich möglicherweise eine Lösung an. Dazu werde ich später mehr berichten. |
| • | Die am 20.03. durchgeführte Sprechstunde mit unserer Regionalbereichsbeamtin fand wieder Zuspruch. Sollten Sie im Laufe des Jahres erneut Bedarf haben, sprechen Sie mich bitte an. Wir würden dann versuchen, im 2. Halbjahr noch einen weiteren Termin anzubieten. |
| • | Die defekten und heruntergerissenen Tor- und Ballfangnetze am Sportplatz wurden in einer meiner letzten Ortsbürgermeistersprechstunden, völlig zu Recht, bemängelt. Die Netze wurden mittlerweile durch unsere Servicestation wieder befestig und erneuert. |
| • | Die Geschwindigkeitsanzeigen an unseren Ortseingängen müssten nun wieder funktionieren. Herr Arlet (stellv. Ortsbürgermeister) hat die neuen Akkus beschafft, der Förderverein Lochau e.V. hat diese bezahlt und die Servicestation hat diese eingebaut. Alles keine Selbstverständlichkeit, zumal die Tafeln mittlerweile im Eigentum der Gemeinde sind. Vielen Dank allen Beteiligten. |
| • | Die Servicestation hat einige neue Mülleimer im Ort gesetzt. Zum Teil wurden alte Papierkörbe ausgetauscht, zum anderen kamen einige weitere Standorte hinzu. |
| • | Der Abriss der Garagenanlage am Sportplatz ist fast abgeschlossen. Danach werden die weiteren Projekte in Lochau realisiert. |
| • | Nachdem ich mich bereits mit dem Bauunternehmer für das Neubaugebiet „Am Weißdornbusch“ getroffen habe, habe ich nun auch mit der bauausführenden Firma F.K. Horn gesprochen. In dem sehr konstruktiven Gespräch wurde hervorgehoben, dass man an einem zeitnahen Abschluss der Restarbeiten interessiert ist. Der „Lückenschluss“ der Straße am Weißdornbusch wurde Anfang April realisiert. |
| • | Als weiteren Bedarf an Nachpflanzungen in unserem Ort, haben wir einen jährlichen Bedarf von circa 4 bis 5 Bäumen nach Schkopau gemeldet. Standorte werden sorgfältig ausgewählt und vorher auf Machbarkeit geprüft. Teilweise müssen auch einfach nur abgestorbene Bäume ersetzt werden, die die Trockenheit nicht verkraftet haben. Sollten Sie einen potentiellen Pflanzstandort haben, den Sie uns gerne mitteilen möchten, so senden Sie diesen bitte an lochau@gemeinde-schkopau.de |