In der Gemeinde Schkopau ist die Stelle der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisterin / Bürgermeister) im Wege der Direktwahl zum 1. Februar 2026 zu besetzen.
Wahltag ist Sonntag, der 28. September 2025, eine eventuell erforderliche Stichwahl wird am Sonntag, den 26. Oktober 2025 durchgeführt.
Zur Gemeinde Schkopau gehören die Ortschaften Burgliebenau, Döllnitz, Ermlitz, Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Schkopau und Wallendorf, mit insgesamt 11.187 Einwohnern (Stand: 31.12.2024).
Frühestmöglicher Beginn der Amtszeit ist der 1. Februar 2026.
Die Amtszeit beträgt gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sieben Jahre.
Die hauptamtliche Stelle ist gemäß der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO-LSA) in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft. Sollte der derzeitige Amtsinhaber wiedergewählt werden, erfolgt die Zuordnung in die Besoldungsgruppe B2.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind gemäß § 62 Absatz 1 KVG LSA Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten. Sie dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Wahl, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters gegenüber der Gemeinde eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zu § 38 a Absatz 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder in Folge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Das notwendige Formular erhalten sie beim Wahlleiter der Gemeinde Schkopau, Zimmer 3.6, Schulstraße 18 in 06258 Schkopau.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.
Gemäß § 30 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister von mindestens
1 v. H. der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Unter Berücksichtigung der Anzahl der Wahlberechtigten von 9.558 (Stand: 31.12.2024) sind demnach 95 Unterstützungsunterschriften zu erbringen. Diese Unterschriften sind auf einem Formblatt auszuweisen. Die entsprechenden Formblätter können beim Wahlleiter der Gemeinde Schkopau, Zimmer 3.6, Schulstraße 18 in 06258 Schkopau persönlich oder schriftlich abgefordert werden.
Für Bewerber und Bewerberinnen, die von einer Partei oder einer Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 Absätze 1 bis 3 des KWG LSA abgegeben wurde.
Folgende Parteien erfüllen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA:
sowie die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen.
Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach § 30 Absatz 3, Satz 3 KWG LSA befreit.
Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Absatz 2 KVG LSA i. V. m. § 41 Absatz 1 KVG LSA wird hingewiesen.
Aussagefähige Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist unter dem Kennwort zu richten an:
Gemeinde Schkopau
Gemeindewahlleiter
Kennwort: Bürgermeisterwahl
Schulstraße 18
06258 Schkopau
Neben der Bewerbung (Angaben: Name, Vorname, Tag der Geburt, Beruf) ist eine Bescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde über die Wählbarkeit des Bewerbers / der Bewerberin beizufügen. Für alle Bewerbungen gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und der §§ 38a und 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA).
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Stellenausschreibung.
Das Ende der Einreichungsfrist wird auf
Dienstag, den 22. Juli 2025, 18:00 Uhr
bestimmt.
Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist schriftlich zurückgenommen werden.
Schkopau, den 31.03.2025
gez. Kuphal
Gemeindewahlleiter