Berichte der Fraktion des Gemeinderates
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Bereits im Februar hatte ich von unserem Antrag zu einem immer wieder aufkommenden Problem berichtet, das endlich geregelt werden sollte: die Bezuschussung bestimmter Jahrestage der Ortschaften, der Ortsfeuerwehren und der Wasserwehr.
Nach sehr konstruktiven Diskussionen und Änderungsvorschlägen in den zuständigen Ausschüssen haben sich nun alle Fraktionen geeinigt, am 04. Juli einen finalen Gemeinderatsbeschluss darüber zu fassen.
Zwischenzeitlich haben wir zwei weitere Anträge in den Gemeinderat am 2. Mai eingebracht.
Zum einen brauchen wir endlich einen verpflichtenden Zeitplan für die Erarbeitung und Fertigstellung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans in Verbindung mit einer Löschwasserkonzeption, um diese in der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr verbindlich beschließen zu können.
Die notwendige Fortschreibung dieser Pläne wird als Arbeitsgrundlage für die Gemeindewehrleitung, die Ortswehrleitungen und die zuständigen Gremien des Gemeinderates benötigt. Seit 2020 wird immer wieder seitens der Verwaltung der Termin für einen fertigen Entwurf der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans nach hinten verschoben. 5.000 € wurden bereits – umsonst – an einen externen Dienstleister ausgegeben, der dieses Dokument für die Gemeinde erarbeiten sollte, aber nicht die geforderte Leistung erbracht hat. Anfang letzten Jahres hat die Verwaltung diesem gekündigt und uns versprochen, bis September 2022 den Plan in Eigenregie zu erarbeiten. Auch dieser Termin wurde nicht eingehalten. Unser Antrag zielt nun auf die letzte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr mit der endgültigen Beschlussfassung ab. Das bedeutet, dass nach den Sommerferien ein Entwurf vorliegen muss, damit die Gremien der Gemeindefeuerwehr und des Gemeinderates darüber diskutieren können.
Unser zweiter Antrag zielt auf eine Möglichkeit ab, welche die Bundesregierung mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im letzten Jahr geschaffen hat. Durch diese Änderung können Kommunen mit Betreibern von Windenergie- und Freiflächenanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) eine finanzielle Beteiligung vereinbaren. Die Gemeinde könnte so 0,2 Cent pro Kilowattstunde der tatsächlich eingespeisten Strommenge der entsprechenden Anlage vereinnahmen.
Wir wollen die Verwaltung daher beauftragen, mit Betreibern solcher bestehenden Anlagen Verhandlungen über eine finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG aufzunehmen.
Außerdem sollen dem Gemeinderat zukünftig nur solche Vorlagen zur „Änderung von Bebauungsplänen zugunsten von Windenergie- und Freiflächenanlagen“ zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn im Vorfeld mit der Gemeinde die Zahlung von Beträgen durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung schriftlich vereinbart wurde.