Im Frühjahr erreichten das Ordnungsamt der Gemeinde Schkopau gehäuft anonyme Anzeigen von Anwohnern, welche vermutlich bei Ihren Nachbarn "illegale" Baumfällungen beobachten. Selbstverständlich gehen wir den, zumeist anonymen Anzeigen, im Anschluss nach. In den allermeisten Fällen stellt sich jedoch heraus, dass eine gültige und aktuelle Baumfällgenehmigung vorliegt oder der Baum gemäß der Baumschutzsatzung der Gemeinde Schkopau nicht geschützt ist. Dies betrifft u.a. Nadelbäume, Obstbäume, Birken, Weiden. Bei diesen Arten von Bäumen wird keine Baumfällgenehmigung benötigt und die Eigentümer können diese in Eigenregie auf ihrem Grundstück fällen bzw. fällen lassen.
Auch nach dem 31.03.2025 erreichten uns Anzeigen über vermeintlich "zu späte" Fällungen. In Ausnahme- und Einzelfällen sind Fällungen von Bäumen auch über den 31.03. eines jeden Jahres hinaus zugelassen und nötig. Das betrifft zum Beispiel Bäume die drohen umzukippen oder bereits gekippt sind, abgestorbene Bäume mit Bruchgefahr oder bei Bäumen bei denen ein Pflege-/Formschnitt, Baumkroneneinkürzung oder Rückschnitt durchgeführt wurde und sich dabei rausstellt hat, dass dieser aus Verkehrssicherungsgründen oder aufgrund der Gefahrenabwehr gefällt werden muss. In diesen Fällen ist es gesetzlich erlaubt, auch nach dem 31.03. Bäume zu fällen.
Gerne können Sie sich auf der Internetseite der Gemeinde Schkopau die derzeitig gültige Fassung der Baumschutzsatzung anschauen und sich bei Fragen an das Ordnungsamt wenden.