Aufgrund des § 6 Abs. 1, 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und des § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich für die Wahl zu den Vertretungen Folgendes bekannt:
I. Wahltag
Am Sonntag, dem 10.11.2024, findet in der Gemeinde Schkopau die Ergänzungswahl der Ortschaftsräte Knapendorf und Korbetha statt.
II. Zahl der zu wählenden Vertreterinnen / Vertreter
| Ortschaftsrat | Mitglieder des Ortschaftsrates | Zahl der zu vergebenden Sitze | Höchstzahl der Bewerber/innen je Wahlvorschlag | Mindestzahl der Unterstützungs-unterschriften |
| Knapendorf | 5 | 3 | 8 | 4 |
| Korbetha | 5 | 2 | 7 | 2 |
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin/dieses Bewerbers enthalten.
III. Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Für das Wahlgebiet der jeweiligen Ortschaften wird jeweils ein Wahlbereich gebildet.
IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig,
spätestens bis zum 03.09.2024, 18:00 Uhr
persönlich beim Gemeindewahlleiter oder in Abwesenheit bei dessen Stellvertreterin, in der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, Zimmer 3.6, 06258 Schkopau, zu den allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | nach vorheriger Terminvereinbarung |
oder per Post an:
Gemeinde Schkopau
Gemeindewahlleiter
Schulstr. 18
06258 Schkopau
schriftlich einzureichen. Die elektronische Form ist für die Einreichung der Wahlvorschläge einschließlich aller Anlagen ausgeschlossen.
Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerberinnen / Einzelbewerbern) eingereicht werden.
V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen müssen nach den Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.
VI. Unterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag einer Partei muss von mindestens 2 Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe ist von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers vom Einzelbewerber persönlich handschriftlich zu unterzeichnen.
Jeder Wahlvorschlag für die Wahl des Ortschaftsrates muss außerdem von mindestens der unter II. angegebenen Mindestzahl der am Wahltage Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 KWG LSA).
Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.
Von der Pflicht der Beibringung der Unterstützungsunterschriften sind diejenigen Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen befreit, die die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 10 KWG LSA erfüllen. Nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlbewerber/innen erfüllen diese Voraussetzungen:
Ortschaftsrat Knapendorf
| Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| Alternative für Deutschland (AfD) | Einzelbewerber Frauendorf |
| DIE LINKE (DIE LINKE) | Einzelbewerber Griese |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | Einzelbewerber Grube |
| Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP) | Einzelbewerber Meyer |
Ortschaftsrat Korbetha
| Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP) |
| Alternative für Deutschland (AfD) | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| DIE LINKE (DIE LINKE) | Kulturverein Freiwillige Feuerwehr Schkopau (KFFS) |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | Einzelbewerber Hahn |
VII. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 ff. KWO LSA entsprechen.
VIII. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 KWG LSA fallenden Parteien werden auf die Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen.
Die Wahlanzeige ist bis zum 05.08.2024 bei der Landeswahlleiterin/dem Landeswahlleiter einzureichen. § 22 KWG LSA und § 32 KWO LSA sind zu beachten.
IX. Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.
Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
X. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter sind, zu den in Punkt IV. genannten Öffnungszeiten unter folgender Adresse kostenfrei erhältlich:
Gemeinde Schkopau
Einwohnermeldeamt
Schulstr. 18
06258 Schkopau
Schkopau, den 10.07.2024