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Muldestausee-Bote – Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Kirchennachrichten
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Friedhof Burgkemnitz - Beschlüsse 2

Auf der Sitzung des Gemeindekirchenrates des Kirchengemeindeverbandes Krina am 13.11.2023 wurde für den Friedhof in Burgkemnitz beschlossen

1. Anmeldung und Durchführung von Bestattungen

Die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Erdbestattung bis spätestens 3 Werktage und bei Urnenbestattungen mindestens 7 Werktage vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung vorliegen.

In der Kirche Burgkemnitz dürfen auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden. Der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte ist zu respektieren. Für die Benutzung gelten folgende Bedingungen:

- Kein Glockengeläut

- Keine Nutzung der Orgel

- Keine Nutzung des Altars

2. Nutzungsrechte

Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 12 Wochen nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Grabstätte auf eigene Kosten entfernen.

Die Einfassung, der Grabstein, die Fundamente, Bepflanzungen und Wurzelwerk sind auf eigene Kosten zu entfernen. Das Erdreich ist aufzufüllen.

Die Auflösung der Grabstätte ist vor Ablauf der Liegezeit beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen. Der Erhalt der Genehmigung ist abzuwarten.

3. Grabgrößen

Für die Grabstätten gelten die Abmessungen wie folgt:

a) Erdbestattungen Einzelgrab:

=

Länge 2,00 m; Breite 1,00 m

b) Erdbestattungen Doppelgrab:

=

Länge 2,00 m; Breite 2,20 m

c) Erdbestattung (Kindergrab):

(vor Vollendung des 2. Lebensjahres)

=

Länge 1,00 m; Breite 0,60 m

d) Urnenbeisetzungen: (bis 2 Urnen)

=

Länge 1,00 m; Breite 0,60 m

4. Winterdienst

Auf dem Friedhof gibt es keinen Winterdienst. Das Betreten bei Schnee, Eis und Glätte geschieht auf eigene Gefahr.