Die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Erdbestattung bis spätestens 3 Werktage und bei Urnenbestattungen mindestens 7 Werktage vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung vorliegen.
In der Kirche Burgkemnitz dürfen auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden. Der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte ist zu respektieren. Für die Benutzung gelten folgende Bedingungen:
- Kein Glockengeläut
- Keine Nutzung der Orgel
- Keine Nutzung des Altars
Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 12 Wochen nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Grabstätte auf eigene Kosten entfernen.
Die Einfassung, der Grabstein, die Fundamente, Bepflanzungen und Wurzelwerk sind auf eigene Kosten zu entfernen. Das Erdreich ist aufzufüllen.
Die Auflösung der Grabstätte ist vor Ablauf der Liegezeit beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen. Der Erhalt der Genehmigung ist abzuwarten.
Für die Grabstätten gelten die Abmessungen wie folgt:
| a) Erdbestattungen Einzelgrab: | = | Länge 2,00 m; Breite 1,00 m |
| b) Erdbestattungen Doppelgrab: | = | Länge 2,00 m; Breite 2,20 m |
| c) Erdbestattung (Kindergrab): (vor Vollendung des 2. Lebensjahres) | = | Länge 1,00 m; Breite 0,60 m |
| d) Urnenbeisetzungen: (bis 2 Urnen) | = | Länge 1,00 m; Breite 0,60 m |
Auf dem Friedhof gibt es keinen Winterdienst. Das Betreten bei Schnee, Eis und Glätte geschieht auf eigene Gefahr.