Die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Erdbestattung bis spätestens 3 Werktage und bei Urnenbestattungen mindestens 7 Werktage vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung vorliegen.
Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 12 Wochen nach Ablauf des Nutzungsrechts von der Grabstätte auf eigene Kosten entfernen.
Die Einfassung, der Grabstein, die Fundamente, Bepflanzungen und Wurzelwerk sind auf eigene Kosten zu entfernen. Das Erdreich ist aufzufüllen.
Die Auflösung der Grabstätte ist vor Ablauf der Liegezeit beim Friedhofsträger schriftlich zu beantragen. Der Erhalt der Genehmigung ist abzuwarten.
Für die Grabstätten gelten die Abmessungen wie folgt:
| a) Erdbestattungen Einzelgrab: | = | Länge 2,00 m; Breite 0,80 m |
| b) Erdbestattungen Doppelgrab: | = | Länge 2,00 m; Breite 2,20 m |
| c) Erdbestattungen (Kindergrab): (vor Vollendung des 2. Lebensjahres) | = | Länge 1,00 m; Breite 0,60 m |
| d) Urnenbeisetzungen: (bis 2 Urnen) | = | Länge 1,00 m; Breite 0,60 m |
Auf dem Friedhof gibt es keinen Winterdienst. Das Betreten bei Schnee, Eis und Glätte geschieht auf eigene Gefahr.