Der Gemeinderat der Gemeinde Muldestausee hat in öffentlicher Sitzung am 04.12.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Freizeit und Erholung für Jedermann“ einschließlich Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilbereiche der Flurstücke 339 und 345 der Flur 7 der Gemarkung Pouch. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich südlich der Ortslage Pouch, westlich der Seedammstraße (L 139). Die Lage wird im Anschluss dieser Bekanntmachung aufgezeigt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Freizeit und Erholung für Jedermann“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht nebst Anlagen sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit
vom 2. Januar bis einschließlich 4. Februar 2020
Montag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
in den Diensträumen des Bauamtes der Gemeinde Muldestausee im Verwaltungssitz Ortsteil Pouch, Neuwerk 3 in 06774 Muldestausee zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.
Es liegen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themen aus:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Stellungnahme 05.08.2019
-> Referat Immissionsschutz: Hinweis zu lärmrelevanten Nutzungen (ortsabgewandt)
Landkreis Anhalt Bitterfeld - Stellungnahme vom 31.07.2019
-> Untere Abfallbehörde: Hinweise bei zukünftigen Baumaßnahmen
-> Untere Bodenschutzbehörde: Hinweise zu Bodenveränderungen sowie Entsorgung und Wiedereinbau von Aushubmaterialien. Verhalten bei Auffälligkeiten im Boden.
-> Untere Naturschutzbehörde: zwingende Vorlage eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zum Entwurf
-> Gesundheitsamt: Hinweise zu Voraussetzungen von Toilettenanlagen und Konfliktsituationen der angrenzenden Wohnbebauung
Landesamt für Geologie und Bergwesen - Stellungnahme vom 30.08.2019
-> das Plangebiet befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Abschlussbetriebsplans für den Tagebau Goitzsche und somit Bergaufsicht gemäß § 69 BbergG
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 05.07.2019
-> Hinweis auf gesetzliche Meldepflicht im Falle bei Findung unerwarteter archäologischer Kulturdenkmale
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 05.08.2019
-> Hinweise zu den Uferbereichen, Beeinträchtigungen bei Extremereignissen wie anströmende Wassermassen, Deichzugänglichkeit
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 18.07.2019
-> Hinweise zu externen Kompensationsflächen
LMBV mbH - Stellungnahem vom 08.08.2019
-> das Plangebiet befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Abschlussbetriebsplans für den Tagebau Goitzsche und somit noch unter Bergaufsicht, Hinweise zu Filterbrunnenstandorte und Flächenfilter im Plangebiet gegeben, Empfehlung eines objektkonkreten Baugrundgutachten.
Der Entwurf kann während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Gemeinde Muldestausee unter:
www.gemeinde-muldestausee.de - Leben & Wohnen - Bauen und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung/Trägerbeteiligung
eingesehen werden. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Muldestausee, den 05.12.2019