Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) und § 25 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Muldestausee in seiner Sitzung am 04.12.2019 folgende Änderungen beschlossen:
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Muldestausee vom 04.12.2014, geändert durch die
1. Änderungssatzung vom 17.09.2015 und 2. Änderungssatzung vom 06.12.2018 wird wie folgt geändert:
1. § 10 wird geändert und erhält folgende Neufassung:
§ 10 Ruhezeiten
Die Ruhezeiten betragen für:
Leichen | 25 Jahre |
Aschen | 20 Jahre |
bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind 10 Jahre
2. § 23 (2) wird wie folgt ergänzt:
§ 23 Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der Grabmale
(2) Die Gemeinde Muldestausee ist gem. § 9 VSG 4.7 Satz 2 verpflichtet die Standsicherheit der Grabmale einmal im Jahr zu überprüfen. Diese Überprüfung wird durch eine Fachfirma durchgeführt. Der Zeitpunkt für diese Überprüfung wird durch die Gemeinde rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben. Der Nutzungsberechtigte hat die Standsicherheitsüberprüfung zu dulden.
3. § 28 (1) s)wird wie folgt neu formuliert:
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer gemäß den §§ 1,3 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) und dem § 8 Abs. 6 KVG LSA vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
s) § 23 Abs. 2 als Nutzungsberechtigter die Standsicherheitsüberprüfung verhindert.
4. § 29 (2) wird folgendes geändert:
§ 29 Alte Rechte
(2) Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf drei Nutzungszeiten nach § 17 (1) dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. Im Übrigen gilt diese Satzung.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Muldestausee, den 05.12.2019