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Muldestausee-Bote – Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee mit ihren Ortsteilen
Ausgabe 8/2026
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Briefwahl ab sofort möglich

 

Für alle, die am Tag der Landtagswahlen nicht persönlich im Wahllokal wählen können (z. B. Urlaub, Krankheit etc.) oder wollen, ist ab 10.08.2026 die Briefwahl in der Gemeindeverwaltung möglich.

Seit 10.08.2026 liegen die notwendigen Unterlagen vor, sodass Bürgerinnen und Bürger immer in den folgenden Zeitfenstern ohne Terminvereinbarung ihre Briefwahl durchführen können:

Mo., Di., Do., Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr sowie Di. 13:00 bis 18:00 Uhr und Do. 13:00 bis 15:30 Uhr

Hierfür sind zwingend die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis vorzulegen, damit die Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden können.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden im Zeitraum vom 04.08. bis spätestens 14.08.2026 verteilt. Sollte jemand bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich telefonisch unter der 03493 9299513 oder per E-Mail unter wahlen@gemeinde-muldestausee.de, um abzuklären, ob der Eintrag ins Wählerverzeichnis ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die Beantragung der Briefwahl kann schriftlich über die Rücksendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten und unterschriebenen Wahlscheinantrages, per E-Mail unter wahlen@gemeinde-muldestausee.de unter Angabe von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (plus ggf. abweichender Versandanschrift, sofern erforderlich) oder persönlich (mit Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokumentes) in der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Öffnungszeiten beantragt werden. Neu zu dieser Wahl ist, dass auch ein Online-Antrag unter dem Link https://www.wahlschein.de/ möglich ist.

Die Briefwahlunterlagen können auch bequem Zuhause ausgefüllt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Unterlagen korrekt zusammengepackt werden. Eine Anleitung wird aber allen Briefwahlunterlagen beigefügt.

Alle Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 06.09.2026 um 18:00 Uhr zurück in der Gemeindeverwaltung sein, um berücksichtigt werden zu können.

Wer im Wahllokal wählen möchte, achtet bitte darauf, dass die Wahlbenachrichtigungskarte und ein Ausweisdokument zur zweifelsfreien Identifizierung vorgelegt werden müssen. Zu Stoßzeiten muss aufgrund der begrenzten Anzahl an Wahlkabinen mit Wartezeiten gerechnet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ferid Giebler
Bürgermeister