1. | Der Termin für die Fischerprüfung ist im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf Samstag, den 02.11.2019, 09:00 Uhr, festgesetzt worden. | |
2. | Die Prüfung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld findet unter Aufsicht der unteren Fischereibehörde in 06366 Köthen (Anhalt), Landkreisverwaltung, Am Flugplatz 1, statt. | |
3. | An der Fischerprüfung kann teilnehmen, wer bis spätestens zum 02.10.2019 um 12:00 Uhr persönlich den „Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung“ stellt. | |
Der schriftliche Antrag kann bei den Bürgerämtern an den Standorten: | ||
• 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Röhrenstraße 33 | ||
• 06366 Köthen (Anhalt), Marktplatz 2 | ||
• 39261 Zerbst/Anhalt, Coswiger Straße 4 | ||
zu den Sprechzeiten: | ||
Montag, Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Mittwoch, Freitag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr | |
gestellt werden. | ||
Gleichzeitig ist die Prüfungsgebühr von 56,00 Euro bzw. 28,00 Euro für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren einzuzahlen. | ||
4. | Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist ein 30-stündiger Vorbereitungslehrgang. | |
Die Lehrgangspflicht für die Prüfung zur Erlangung eines Fischereischeines besteht aufgrund von § 31 Abs. 1 Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt. | ||
5. | Die untere Fischereibehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld als Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Fischerprüfung. Als zugelassen gilt, wem nicht bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin ein schriftlicher Versagungsbescheid zugestellt wird. | |
6. | Fragen zum Ablauf der Fischerprüfung werden Ihnen gern von der unteren Fischereibehörde, Herrn Schneider, Tel.: 03493 341-462 beantwortet. |