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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 10/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Entsorgung von Elektrogeräten

Wichtiges zur Entsorgung von Elektrogeräten

Was zählt alles zum Elektroschrott?

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Elektrogeräte, die Strom benötigen – egal ob über Stecker, Akku oder Batterie – dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen als Elektroschrott entsorgt werden.

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Zum Elektroschrott zählen auch Geräte, bei denen auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass es sich um elektronische Produkte handelt. Dazu gehören beispielsweise:

smarte Kleidung (wie Blinklicht-Schuhe), batteriebetriebenes Spielzeug und batteriebetriebene Kuscheltiere, Ladekabel, Verlängerungskabel, Kopfhörer oder Rauchmelder.

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Wer unsicher ist, ob ein Gerät als Elektroschrott gilt, sollte auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne achten. Dieses Kennzeichen ist seit dem 01.01.2023 für alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte verpflichtend.

Warum ist es wichtig, Elektroschrott gesondert zu entsorgen?

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Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Gold, Silber und Kobalt – aber auch umweltschädliche Substanzen wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Damit die Metalle recycelt und die gefährlichen Stoffe sicher entsorgt werden können, ist eine fachgerechte Entsorgung unbedingt erforderlich.

Wo kann man Elektro- und Elektronikaltgeräte abgeben?

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Alte Elektrogeräte gehören keinesfalls in den Restabfall – ebenso wenig in die Papier- oder Gelbe Tonne.

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Elektroschrott kann kostenlos in Supermärkten, Bau- und Elektromärkten und an den Wertstoffhöfen abgegeben werden (siehe Grafik unten).

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Rückgabestellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:

https://entsorgungsstellen.e-schrott-entsorgen.org/suche.

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Zur Entsorgung wird Elektroschrott in verschiedene Kategorien unterteilt:

Kleingeräte:

z. B. LED-Lampen, Fön, Pürierstab, Handy, Toaster

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bis zu drei Stück,

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nicht größer als 25 cm

zu entsorgen durch:

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Fachmärkte für Elektrogeräte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²

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Supermärkte und Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von 800 m² die mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben

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an allen Wertstoffhöfen

Großgeräte:

z. B. Monitore, Waschmaschine, Geschirrspüler, Elektroherd, Kühlschrank

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müssen die Händler kostenfrei zurücknehmen, wenn ein neues vergleichbares Gerät gekauft wird

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an allen Wertstoffhöfen (keine Industriegeräte; haushaltübliche Anzahl)

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen Stollberg, September 2025