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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der öffentlichen Stadtratssitzung am 1. Juni 2023

Beschluss TOP 06

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, den Zuschlag für die Sanierung der Fassade am Mehrzweckgebäude im Schlosspark Schlettau dem wirtschaftlichsten Bieter, dem Baugeschäft Christian Mey aus Schlettau, zum Bruttopreis von 16.969,77 € zu erteilen.

Beschluss TOP 07

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, anlässlich der 2024 stattfindenden Kommunalwahl (Stadtratswahl), im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft zwischen Scheibenberg und Schlettau einen gemeinsamen Gemeindewahlausschuss zu bilden.

Dem Gemeinschaftsausschuss wird empfohlen, dass Verfahren nach § 9 Abs. 1 KomWG durchzuführen.

Beschluss TOP 08

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis von den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Kandidaten zu Schöffenwahl 2023. Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die in der Anlage befindliche Vorschlagslist und stellt die dort genannten Kandidaten für das Amt eines Schöffen auf.

Beschluss TOP 09

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die „Verordnung zur Ladenöffnung Verkaufsoffene Sonntage der Stadt Schlettau im Jahr 2023“, in der Fassung des Entwurfes vom 09. Mai 2023.

Beschluss TOP 10

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag des Loipen- und Langlaufvereins Schlettau e. V. vom 26. April 2023 zur Kenntnis. Der Stadtrat beschließt die Auszahlung eines Zuschusses an den Verein in Höhe von 2.500,00 €. Vor der Auszahlung ist vom Verein eine Verwendungsnachweisführung sowie eine Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins abzufordern.

Beschluss TOP 11

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, die Annahme des Sponsoringvertrages zwischen der Stadt Schlettau, hier vertreten durch die Freiwillige Feuerwehr Schlettau und der Porsche Werkzeugbau GmbH vom 08.05.2023 sowie die damit verbundene Annahme der zweckgebundenen Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.