TOP 08:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis von den gesetzlichen Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Es wird festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 32 SächsGemO bzw. Ablehnungsgründe nach § 18 SächsGemO bei den gewählten Stadträten gegeben sind.
TOP 10:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt zur Fertigung der Niederschriften der Verhandlungen des Stadtrates in stets widerruflicher Weise Frau Nicole Schütze und Frau Heidi Glöckner als Schriftführerinnen.
TOP 11:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gem. § 54 SächsGemO:
Erster Stellvertreter: Stadtrat Volker Bach
TOP 12:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt als zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters gem. § 54 SächsGemO:
Zweiter Stellvertreter: Stadtrat Daniel Meinelt
TOP 16:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, Herrn Christian Mey wohnhaft in 09487 Schlettau, als weiteren Vertreter für die Mitwirkung an den Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes „Oberes Zschopau- und Sehmatal“ zu entsenden.
TOP 17:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt in stets widerruflicher Weise aus seiner Mitte folgende Mitglieder zur Baumschutzkommission:
Fraktion CDU:
Mitglied: Patrick Keller
Fraktion Freie Wähler:
Mitglied: Claudia Pommer
Mitglied: Jens Wagner
TOP 18:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestätigt die aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Schlettau.
TOP 19:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt folgende ordentliche Sitzungstermine für das restliche Kalenderjahr 2024:
Stadtrat, 19:00 Uhr
26. September 2024
24. Oktober 2024
7. November 2024
12. Dezember 2024
Gemeinschaftsausschuss, 18:00 Uhr
5. November 2024
TOP 20:
Dier Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die Bauvoranfrage von Hannes Graupner zur Errichtung einer Überdachung auf dem Flurstück Nr. 1171/2 der Gemarkung Schlettau, Kleine Sehma 15, vom 26. Juni 2024 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wir positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 21:
Dier Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag von Herrn Conny Göckeritz zur Errichtung eines Carports mit Balkon auf dem Flurstück Nr. 414/4 der Gemarkung Schlettau, Teichgasse 3, vom 7. August 2024, zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wir positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 22:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Verpflichtung zur Übernahme einer Abstandsflächenbaulast auf dem kommunalen Grundstück Nr. 414/3 der Gemarkung Schlettau für das Bauvorhaben zur Errichtung eines Carports mit Balkon auf dem Flurstück Nr. 414/4 der Gemarkung Schlettau.
TOP 23:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 1154/1 und 1156/1 und Teil des Flurstücks 54/1 der Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 24:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbe- und Mischgebiet Crottendorf“ mit Stand Mai 2024 zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme gegenüber der Gemeinde Crottendorf abzugeben.