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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 28.08.2025

TOP 07

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass auf Grundlage der ermittelten Betriebskosten, die Elternbeiträge ab dem 01. Januar 2026 in folgender Höhe festgesetzt werden sollen:

Krippenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz 9 h): 290,00 €

Kindergartenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 9 h): 160,00 €

Hortplatz (je Vollzeitbereuungsplatz, 9 h): 90,00 €

TOP 08

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Nachtragshaushaltssatzung/ des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Schlettau für das Haushaltsjahr 2025 während der Zeit vom 04. August 2025 bis einschließlich 26. August 2025 und bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen keine Einwendungen gegen den Entwurf von Einwohnern und/ oder Abgabepflichtigen eingingen. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich auslag, und endete am 26. August 2025. Der Stadtrat stellt somit abschließend fest, dass keine Einwände gemäß § 76 Absatz 1 SächsGemO vorliegen, über die zu beschließen wäre. Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt somit aufgrund von § 74 SächsGemO in Verbindung mit § 76 Absatz 2 SächsGemO die Nachtragshaushaltssatzung/ des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Schlettau für das Haushaltsjahr 2025 entsprechend dem ausgelegten Entwurfsexemplar.

TOP 09

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag des Herrn Hannes Graupner, zur Errichtung einer Überdachung als Neubau einer Nebenanlage, offenes Lagergebäude für die Zimmerei auf dem Flurstück 1171/2 der Gemarkung Schlettau, Kleine Sehma 15, vom 20. August 2025 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.

TOP 10

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 13/6 der Gemarkung Dörfel zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.

TOP 11

TOP 11 A

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 1154/2 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.

TOP 11 B

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 182 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.

TOP 11 C

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Wohnungsteileigentums in 09487 Schlettau Böhmische Straße 4 Grundbuchblatt 1194, Miteigentumsanteil am Grundbesitz Flurstück 293/1 zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Sächsischem Naturschutzgesetz oder Sächsischem Denkmalschutzgesetz begründen.