Mit Verkündigung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländischen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 wurde die Abschaffung des Kinderreisepasses mit Stichtag 01.01.2024 beschlossen.
Ab dem 01.Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder nur noch einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis für Personen unter 24 Jahren beantragen.
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit der bis zum 31.Dezember 2023 ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt (§28 PassG neu-Art 1 Nr. 17)
Bitte beachten Sie zukünftig, rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen, da die Fristen der Fertigstellung bei 3-5 Wochen liegen.
Die neuen Dokumente werden dann 6 Jahre gültig sein.
Für die Beantragung benötigen Sie ein biometrisches Passbild, die Geburtsurkunde und die Zustimmung beider Eltern. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung erforderlich.
Der elektronische Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 € und der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 €.