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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Aufforderung zur nachträglichen Anmeldung von Hunden im Stadtgebiet

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger der Stadt Schlettau,

leider musste die Stadtverwaltung in letzter Zeit verstärkt feststellen, dass im Stadtgebiet gehaltene Hunde nicht angemeldet worden sind.

Am 01. Januar 2025 tritt nach Beschluss des Stadtrates vom 24. Oktober 2024 die neue Hundesteuersatzung in Kraft. Nach § 12 dieser Hundesteuersatzung sind Sie verpflichtet, alle in Ihrem Haushalt gehaltenen, über 3 Monate alten Hunde innerhalb von 2 Wochen, bzw. bei der Haltung gefährlicher Hunde, unverzüglich anzuzeigen.

Um eine Geldbuße nach § 14 Hundesteuersatzung der Stadt Schlettau in Höhe bis zu 10.000,00 € zu vermeiden, bitten wir Sie noch nicht gemeldete Hunde, bis spätestens 19. Dezember 2024, bei der Stadt Schlettau anzumelden. Die Anmeldung kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses sowie postalisch oder per E-Mail mit Hilfe des Anmeldeformulars (online bzw. Vordrucke in der Stadtverwaltung Schlettau erhältlich) erfolgen.

Wir behalten uns vor nach Inkrafttreten der neuen Satzung entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet durchzuführen, die dann zur Verhängung einer Geldbuße führen werden.

Bei Fragen können Sie sich bei Frau Fritsch unter 037349/663-37 beziehungsweise j.fritsch@scheibenberg.de melden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Harmuth
Amtsleiterin Finanzverwaltung