Beschluss TOP 06
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den städtebaulichen Vertrag mit der EDEKA Nordbayern[1]Sachsen-Thüringen eG zur Kostenübernahme für städtebauliche Planungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch.
Beschluss TOP 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die für das Jahr 2022 ermittelten Betriebskosten (Personalkosten und Sachkosten) für die Kindertagesstätten „Die Grünschnäbel“ zur Kenntnis.
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass auf Grundlage dieser ermittelten Betriebskosten die Elternbeiträge für das Jahr 2024 in folgender Höhe festgesetzt werden sollen:
Krippenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 9 h) — 250,00 EUR
Kindergartenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 9 h) — 140,00 EUR
Hortplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 6 h) — 80,00 EUR
Beschluss TOP 09
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung -SondNutzS-) der Stadt Schlettau, in der Fassung des Entwurfes vom 22.09.2023.