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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 25. September 2025

TOP 06:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Halbjahresbericht 2025 mit Stand 30. Juni 2025 zur Kenntnis.

TOP 07:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Anpassung der Beträge für die Überziehung der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung „Die Grünschnäbel“ in den einzelnen Bereichen wie folgt: 4. Krippenbereich je angefangene Stunde wird ein Betrag von 20,00 Euro erhoben 5. Kindergartenbereich je angefangene Stunde wird ein Betrag von 17,00 Euro erhoben 6. Hortbereich je angefangene Stunde wird ein Betrag von 10,00 Euro erhoben

TOP 08 A:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag des Landratsamtes Erzgebirgskreis, zur Nutzungsänderung und brandschutztechnische Ertüchtigung im Bereich Wirtschaftshof auf dem Flurstück Nr. 409/3 der Gemarkung Tannenberg, Am Sauwald 1 in 09487 Schlettau, vom 09. September 2025 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.

TOP 08 B:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag des Flurstückseigentümers zur Sanierung und Umnutzung der Spinnmühle Schlettau Bauabschnitt 1 - Einbau von 3 Massivdecken auf dem Flurstück 400/1 der Gemarkung Schlettau Talstraße 4, vom 17. September 2025 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.