Beschluss TOP 05
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Korrektur eines Schreibfehlers der im Entwurf laut ortsüblicher Bekanntgabe vom 07. Oktober 2022 ausgelegten Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Scheibenberg für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
In § 1 ist für das Haushaltsjahr 2023 die Zahl der Position „Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Ordentliches Ergebnis) „von 383.800 Euro in 467.140 Euro zu ändern. Des Weiteren ändern sich für das Haushaltsjahr 2022 die Position „Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“ von 2.250.590 Euro in 2.252.590 Euro. Daraus resultierend ändern sich der „Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit“ von 76.700 Euro auf 74.760 Euro, der „Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 95.760 Euro auf 93.760 Euro und die „Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr“ von 20.160 Euro auf 18.160 Euro.
Beschluss TOP 06
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzug/des Haushaltsplanes der Stadt Schlettau für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 während der zeit vom 11. Oktober 2022 und bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen keine Einwendungen gegen den Entwurf von Einwohnern und/oder Abgabepflichtigen eingingen. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersteh tag, an dem der Entwurf öffentlich auslag und endet am 01. November 2022.
Der Stadtrat stellt somit abschließend fest, dass keine Einwände gemäß § 76 Absatz 1 SächsGemO vorliegen, über die zu beschließen wäre.
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt somit aufgrund von § 74 SächsGemO in Verbindung mit § 76 Absatz 2 SächsGemO die Haushaltssatzung/den Haushaltsplan der Stadt Schlettau für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 entsprechend dem ausgelegten Entwurfsexemplar einschließlich der Änderungen laut Beschluss zu Tagesordnungspunkt Nr. TOP 05 vom heutigen Tag.
Beschluss TOP 07
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, für das Haushaltsjahr 2023 auf die Aufstellung eines Gesamtabschluss nach § 88b SächsGemO zu verzichten.
Beschluss TOP 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt auf Grundlage von § 36 Abs. 2 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) für das Jahr 2023 seine Termine zur regelmäßigen Sitzung des Stadtrates wie folgt:
19. Januar 2023
09. März 2023
27. April 2023
01. Juni 2023
06. Juli 2023
21. September 2023
26. Oktober 2023
30. November 2023
14. Dezember 2023
Beschluss TOP 09
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schlettau (SondNutzS) mit dem dazugehörigen Sondernutzungsgebührenverzeichnis, in der Fassung des Entwurfes vom 28.09.2022.
Beschluss TOP 10
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Aufnahme des Weges „Kohlweg“ nach § 54 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz als öffentlichen Feld- und Waldweg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Schlettau.
Der 1. Abschnitt des Weges verläuft von der Einmündung Bundesstraße B 101 (Anfangspunkt;357009;5602156; ETRS_UTM33) bis zum Grundstück Alte Buchholzer Straße 32 Gemarkungsgrenze Buchholz (Endpunkt; 357094;5603270; ETRS_UTM33).
Der 2. Abschnitt des Weges verläuft von der Einmündung Alte Buchholzer Straße (Anfangspunkt; 357100;5603313; ETRS_UTM33) bis zur Gemarkungsgrenze Buchholz (Endpunkt; 357244;5603746; ETRS_UTM33).