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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse

Beschluss TOP 06

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 einschließlich aller Anlagen gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt wird:

In der Ergebnisrechnung mit

-

Summe der ordentlichen Erträge von

2.975.742,29 €

-

Summe der ordentlichen Aufwendungen von

3.176.594,81 €

-

einem ordentlichen Jahresergebnis von

-200.852,52 €

-

Summe der außerordentlichen Erträge

26.115,81 €

-

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

33.451,49 €

-

einem Sonderergebnis von

-7.335,68 €

-

Gesamtergebnis:

-208.188,20 €

in der Finanzrechnung mit

-

Zahlungsmittelsaldo aus laufen der Verwaltungstätigkeit von

466.129,89 €

-

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von

- 103.556,88 €

-

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von

- 112.348,20 €

-

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von

- 1.825,38 €

-

Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um

248.399,43 €

in der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

-

einer Bilanzsumme von

22.393.575,58 €

-

einem Anlagevermögen von

21.093.028,61 €

-

einem Umlaufvermögen von

1.300.546,97 € darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 739.579,99 €

-

Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von

0,00 €

-

einer Kapitalposition von

14.416.292,96 € darunter einem Basiskapital von 14.624.481,16 €

und Rücklagen von

0,00 €

-

Passiven Sonderposten von

5.213.006,12 €

-

Rückstellungen von

571.774,81 €

-

Verbindlichkeiten von

2.192.501,69 €

-

Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von

0,00 €

1.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von 200.852,52 Euro wird auf das neue Jahr vorgetragen.

2.

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses von 7.335,68 Euro wird auf das neue Jahr vorgetragen. Seite 6 von 11 Sitzung des Stadtrates der Stadt Schlettau vom Donnerstag, 30. November 2023

3.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der örtlichen Prüfung wird zur Kenntnis genommen

Beschluss TOP 07

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, die Anzahl der Wahlwerbungsplakate im öffentlichen Verkehrsraum, anlässlich der Kommunalwahlen (Stadtrats- und Kreistagswahl), verbunden mit der Europawahl am 09. Juni 2024 je politischer Partei bzw. Wählervereinigung sowie je durchzuführender Wahl, wie folgt zu begrenzen:

20 Stück (entspricht 10 Doppelplakate / Standorte) im gesamten Stadtgebiet Schlettau mit Dörfel

1 Stück Großflächenwerbung je Ortsteil

Beschluss TOP 08

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, die Anzahl der Wahlwerbungsplakate im öffentlichen Verkehrsraum, anlässlich der Landtagswahl Sachsen am 01. September 2024 je politischer Partei bzw. Wählervereinigung wie folgt zu begrenzen:

20 Stück (entspricht 10 Doppelplakate / Standorte) im gesamten Stadtgebiet Schlettau mit Dörfel

1 Stück Großflächenwerbung je Ortsteil

Beschluss TOP 09

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, die im Jahr 2024 stattfindenden regelmäßigen Sitzungstermine für die Sitzungen des Stadtrates wie folgt festzulegen:

18. Januar 2024

07. März 2024

18. April 2024

30. Mai 2024

15. August 2024

26. September 2024

24. Oktober 2024 (Reservetermin)

07. November 2024

12. Dezember 2024

Beschluss TOP 10

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag des TSV 1864 Schlettau e. V. – Abteilung Fußball vom 20.11.2023 zur Kenntnis. Der Stadtrat unterstützt die Vereinstätigkeit mit einem Zuschuss zu den vorgelegten und nachgewiesenen Reparaturkosten für Rasenpflegegeräte in Höhe von 2.500,00 EUR.

Beschluss TOP 11

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt das Schreiben des TSV 1864 Schlettau e. V. vom 07.11.2023 zur Kenntnis. Der Stadtrat unterstützt die Vereinstätigkeit mit einem Zuschuss zur Gestaltung der Feierlichkeiten anlässlich des 160 jährigen Bestehens des Vereins in Höhe von 500,00 EUR sowie zusätzlich 500,00 EUR Kulturbeitrag.

Beschluss TOP 13

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, einen Fördermittelantrag für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges beim Landratsamt Erzgebirgskreis zu stellen.