TOP 06
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt gemäß §99 SächsGemO den Beteiligungsbericht der Stadt Schlettau für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
TOP 07
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Vereinbarung zwischen der Stadt Schlettau und dem Förderverein Schloss Schlettau e.V., in der Fassung des Entwurfes vom 05.12.2023.
TOP 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro Roch & Partner für die Planungsleistungen Elektrotechnik zur Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage im kombinierten Grundschul- und Hortgebäude Beutengraben1 in Schlettau. Das Bruttohonorar beträgt nach der Honorarvorausschau 5.228,43 €.
TOP 09
Der Stadtrat der Stadt Schlettau hebt den Beschluss vom 26. Oktober 2023 TOP 6 auf.
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den städtebaulichen Vertrag mit der EDEKA Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG zur Kostenübernahme für städtebauliche Planungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch mit Stand vom 29. November 2023.