TOP 07:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Bau- und Verwaltungsausschuss widerruflich gemäß § 42 SächsGemO wie folgt:
Bau- und Verwaltungsausschuss:
Fraktion CDU:
Mitglied: Mike Schmiedel, Stellvertreter: Christian Dietze
Mitglied: Patrick Keller, Stellvertreter: Marion Seefeld
Fraktion Freie Wähler / BF:
Mitglied: Christian Mey, Stellvertreter: Frank Seckel
Mitglied: Jens Wagner, Stellvertreter: Hannes Graupner
Mitglied: Daniel Meinelt, Stellvertreter: Max Tuchscheerer
Mitglied: Alexander Vogel, Stellvertreter: Claudia Pommer
TOP 08:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Gemeinschaftsausschuss gemäß § 40 SächsKomZG i.V.m. § 4 der Gemeinschaftsvereinbarung wie folgt:
Gemeinschaftsausschuss:
Fraktion CDU:
Mitglied: Christian Dietze, Stellvertreter: Mike Schmiedel
Fraktion Freie Wähler / BF:
Mitglied: Andreas Göbel, Stellvertreter: Daniel Meinelt
Mitglied: Frank Seckel, Stellvertreter: Claudia Pommer
TOP 09:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Kultur- und Umweltausschuss widerruflich gemäß §§ 43, 42 SächsGemO wie folgt:
Kultur- und Umweltausschuss:
Fraktion CDU:
Mitglied: Marion Seefeld, Stellvertreter: Patrick Keller
Fraktion Freie Wähler / BF:
Mitglied: Volker Bach, Stellvertreter: Andreas Göbel
Mitglied: Max Tuchscheerer, Stellvertreter: Christian Mey
Mitglied: Claudia Pommer, Stellvertreter: Frank Seckel
TOP 10:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die für das Jahr 2023 ermittelten Betriebskosten (Personalkosten und Sachkosten) für die Kindertagesstätten „Die Grünschnäbel“ zur Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, dass auf Grundlage dieser ermittelten Betriebskosten die Elternbeiträge für das Jahr 2025 in folgender Höhe festgesetzt werden sollen:
| Krippenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 9 h) | 280,00 EUR |
| Kindergartenplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 9 h) | 155,00 EUR |
| Hortplatz (je Vollzeitbetreuungsplatz, 6 h) | 85,00 EUR |
TOP 11:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14530-22 Los 01 – Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau für die Freiwillige Feuerwehr Schlettau. Der Auftrag soll an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH aus Luckenwalde in Höhe von 488.138,00 € (Brutto) erteilt werden.
TOP 12:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Aufhebung der Ausschreibung zur Beschaffung eines TLF 3000 nach DIN 14530-22 Los 02 – feuerwehrtechnische Beladung, weil kein wertbares Angebot eingegangen ist. Die Lieferleistung soll erneut beschränkt ausgeschrieben werden.
| TOP 13: | |
| Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt folgenden Pachtzins ab dem 01. Januar 2025: | |
| - | Garagen 120 €/Jahr |
| - | Stellplätze 25 €/Monat |
| - | Erholungsflächen- und Splitterflächen (Gärten) ohne Bebauung 0,90 €/m²/Jahr mit Bebauung (ab 10 m²) 1,20 €/m²/Jahr |
| - | Landwirtschaftliche Fläche (Ackerfläche mind. 120 €/ha/Jahr / Grünfläche mind. 70 €/ha/Jahr) |
Die Pachtverträge für landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen im Stadtrat beschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Verträge für den Stadtrat vorzubereiten.
TOP 14:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Entwurf des Planes für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes Schlettau im Jahr 2025 zu bestätigen und den Staatsbetrieb Sachsenforst mit der Umsetzung zu beauftragen.
TOP 15:
(1) Der Stadtrat der Stadt Schlettau billigt die Entwurfsplanunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Scheibenberg-Schlettau „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Am Kirchsteig“ gemäß Anlage 1 in der Fassung vom September 2024.
(2) Die Planunterlagen gemäß Anlage 1 und vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und die Artenschutzfachliche Risikoabschätzung Stand März 2024 gemäß Anlage 2 sind zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
(3) Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Abs. 2 sind die Planunterlagen und die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und die Artenschutzfachliche Risikoabschätzung Stand März 2024 zeitgleich öffentlich auszulegen.
(4) Die Nachbargemeinden und die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen. Die Einholung der Stellungnahmen soll i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Internetveröffentlichung erfolgen.
Anlagen zum Beschluss
| 1 2. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Scheibenberg-Schlettau „Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Am Kirchsteig“ – Entwurf vom September 2024, bestehend aus: | |
| - | Planzeichnung M 1 : 10.000 |
| - | Begründung mit dem Umweltbericht und |
| - | Anlage 1: Auswirkungsanalyse Einzelhandel |
2 vorliegende wesentliche umweltbezogener Stellungnahmen und Artenschutzfachliche Stellungnahme Stand März 2024
TOP 16:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Antrag von Herrn Daniel Meinelt und Frau Susann Then-Meinelt gemäß § 13 Sächsisches Straßengesetz zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt grundsätzlich den Erwerb der Straßenverkehrsfläche auf dem Flurstück 140/2 der Gemarkung Schlettau.
TOP 17:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die Bauvoranfrage der Hausbau GmbH Niederdorf, vertreten durch Frau Annett Leistner, zur Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im Bungalowstil mit Doppelcarport auf dem Flurstück Nr. 1186/20 der Gemarkung Schlettau, Böhmische Straße, vom 16. August 2024 (Posteingang), zur Kenntnis. Zur vorliegenden Bauvoranfrage wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 18:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Bauantrag des Herrn Sven Kallweit zum Umbau und die Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Balkonbau auf dem Flurstück Nr. 1194 der Gemarkung Schlettau, Böhmische Straße 39, vom 15. August 2024 (Posteingang), zur Kenntnis. Zum vorliegenden Bauantrag wird positiv gemeindlich Stellung genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Bauaufsicht, weiterzuleiten.
TOP 19:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 1130/73 und 262 der Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 06:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, den Zuschlag für die Abbruchleistungen beim Vorhaben Rückbau ehemalige Kartonagenfabrik Präge und Stanz Schloßplatz 4 in Schlettau dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Püschmann GmbH & Co.KG aus Lugau, zum Bruttopreis von 139.538,09 € zu erteilen.
TOP 07:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, für das Haushaltsjahr 2024 auf die Aufstellung eines Gesamtabschluss nach § 88b SächsGemO zu verzichten.
TOP 08:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, für das Haushaltsjahr 2025 auf die Aufstellung eines Gesamtabschluss nach § 88b SächsGemO zu verzichten.
TOP 09:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Hebesatzsatzung der Stadt Schlettau für das Jahr 2024, in der Fassung des Entwurfes vom 15. Oktober 2024.
TOP 10:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Hebesatzsatzung der Stadt Schlettau für das Jahr 2025, in der Fassung des Entwurfes vom 15. Oktober 2024.
Die Hebesätze betragen ab dem 01. Januar 2025 für die
Grundsteuer A 315 v.H.
Grundsteuer B 435 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H..
TOP 11:
Der Stadtrat der Schlettau beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schlettau (Hundesteuersatzung). Diese Satzung tritt nach Ihrer Veröffentlichung am 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Hundesteuer der Stadt Schlettau vom 01. Januar 1992 außer Kraft.
TOP 12:
Der Stadtrat der Stadt Scheibenberg beschließt die Ausschreibung der Reinigungsleistungen für die kommunalen Einrichtungen (Schulen, Kindergarten, Rathaus) vorzunehmen. Für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung als Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung sollen Angebote von darauf spezialisierten Planungsbüros eingeholt werden.
TOP 13:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Wohnungsteileigentums in 09487 Schlettau Rosenparksiedlung 12, 14 Grundbuchblatt 1121 Miteigentumsanteil am Grundbesitz Flurstück 1130/15 zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Sächsischem Naturschutzgesetz oder Sächsischem Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 14:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis vom Feststellungsbescheid des Statistischen Landesamtes vom 23. September 2024 und der Erhebung des Widerspruchs gegen diesen durch die Stadt Schlettau.
TOP 06:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 nach DIN 14530-22 Los 02 –feuerwehrtechnische Beladung für die Freiwillige Feuerwehr Schlettau. Der Auftrag soll an die Firma BTL Brandschutztechnik GmbH Leipzig aus 06184 Kabelsketal in Höhe von 39.651,40 € (Brutto) erteilt werden.
TOP 07:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes der Stadt Schlettau für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 während der Zeit vom 04. Oktober 2024 bis einschließlich 18. Oktober 2024 und bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen keine Einwendungen gegen den Entwurf von Einwohnern und/ oder Abgabepflichtigen eingingen. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich auslag, und endete am 28. Oktober 2024.
Der Stadtrat stellt somit abschließend fest, dass keine Einwände gemäß § 76 Absatz 1 SächsGemO vorliegen, über die zu beschließen wäre.
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt somit aufgrund von § 74 SächsGemO in Verbindung mit § 76 Absatz 2 SächsGemO die Haushaltssatzung / den Haushaltsplan der Stadt Schlettau für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 entsprechend dem ausgelegten Entwurfsexemplar.
TOP 08:
Der Stadtrat der Schlettau beschließt die Satzung zur Marktordnung der Stadt Schlettau vom 04. Dezember 1990 zum 31. Dezember 2024 aufzuheben. Die Erhebung der Marktgebühren wird zukünftig privatrechtlich ausgestaltet.