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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2026
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachdem uns der Winter in seiner ganzen Pracht, sehr zur Freude der Wintersportler, einen schneereichen Jahreswechsel bescherte, hoffen wir auf einen winterlich schönen Monat Februar. Es wäre natürlich schön, wenn gerade in den Winterferien unsere schönen Langlaufloipen rund um Schlettau wieder aufgefahren werden könnten.

An dieser Stelle möchte ich mich bei unseren Loipen- und Langlaufverein für das Engagement rund um die Anlage und Pflege des Loipennetzes recht herzlich bedanken. Sogar aus dem Raum Leipzig erreichten uns Anfragen von Wintersportlern zur Loipennutzung.

Sollte es die winterliche Pracht zulassen, möchten wir gerne wieder an einigen Tagen in den Schulferien einen Rodelbetrieb auf der Mühlgasse ermöglichen. Hierzu haben sich die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes und die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schlettau bereits einige Gedanken zur Umsetzung gemacht.

Obwohl es die nach wie vor sehr angespannte finanzielle Situation schwierig macht, planen wir im Zeitraum 26.06.-28.06.2026 unser Jubiläum „675 Jahre 1. Urkundliche Erwähnung der Stadt Schlettau“ mit einem Festwochenende im Schlosspark zu feiern.

Aus dem Kulturausschuss der Stadt Schlettau und den eingeladenen Vereinen heraus, hat sich diesbezüglich ein Organisations-Team gebildet, welches die verschiedensten Aufgaben gemeinsam plant und entsprechende Vorbereitungen trifft.

Vielen Dank an alle Mitwirkenden und Vereine, welche bereit sind, die Stadt Schlettau zu unterstützen, um gemeinsam ein schönes Stadtjubiläum vorzubereiten.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, uns bei den vielfältigen Arbeiten rund um die Durchführung des Stadtfestes unterstützen würden.

Unterstützung benötigen wir u. a. für die Festveranstaltung, wo die verschiedenen Epochen der Stadtgeschichte in Form von „lebenden Bildern“ dargeboten werden sollen.

Aber auch an den Getränke- und Verpflegungsständen wird Hilfe benötigt.

Bitte sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns über Ihre Mithilfe.

Eine große verwaltungstechnische Aufgabe, die Überleitung der ehemaligen DDR-Pachtverträge in die aktuelle Rechtslage nach BGB, liegt hinter uns. Über 250 Verträge wurden angepasst und neu abgeschlossen. Ich möchte mich bei allen diesbezüglich betroffenen Pächtern für das entgegengebrachte Verständnis bedanken, es war keine einfache Aufgabe die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Vor etwa einem Jahr wurde durch die neu gewählte Bundesregierung die kurzfristige Auflage eines Sondervermögens zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft in Aussicht gestellt.

Bisher sind aus diesem Sonderfonds heraus noch keine finanziellen Mittel geflossen, jedoch kann den Eckpunkten des Umsetzungsverfahrens entnommen werden, dass diesbezüglich in den nächsten 12 Jahren ein abgesicherter Finanzrahmen zur Verfügung steht. Während dieses Zeitraumes sollen jeweils aller 4 Jahre entsprechende Auszahlungen erfolgen.

Die daraus generierten Mindestinvestitionsvolumen sollen pro Maßnahme mindestens 250.000 € betragen.

Der Stadtrat der Stadt Schlettau wird sich in den kommenden Sitzungen damit beschäftigen, welche konkreten Investitionsmaßnahmen in welchen Zeiträumen erfolgen sollen.

Ich werde Sie darüber weiterfolgend im Amts- und Mitteilungsblatt informieren.

Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, einen schönen Monat Februar, bei hoffentlich bestem Winterwetter und unseren Schülern wünsche ich schöne und erholsame Winterferien

Ihr Conny Göckeritz
Bürgermeister