Beschluss TOP 05:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Option gemäß § 27 Absatz 22 UStG zugunsten des alten Rechts während der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UStG, das ist zurzeit der 31. Dezember 2024, auszuüben, wenn die entsprechende Zustimmung im Bundesrat am 16.Dezember erfolgt.
Beschluss TOP 06:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt gemäß § 99 SächsGemO den Beteiligungsbericht der Stadt Schlettau für das Jahr 2021 zur Kenntnis
Beschluss TOP 07:
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Vorschlag zur Gebietsabgrenzung für die Ausweisung eines Fördergebietes zur Kenntnis und beschließt, dass die in der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2022 angeregten Änderungen zur Gebietsabgrenzung aufgenommen werden. Der zur Sitzung am 15. Dezember 2022 geänderte Lageplan zur Gebietsabgrenzungskulisse ist Bestandteil dieses Beschlusses.