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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 12. Dezember 2024

TOP 06:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, die Anzahl der Wahlplakate im öffentlichen Verkehrsraum anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 je politischer Partei bzw. Wählervereinigung wie folgt zu begrenzen: 20 Stück (entspricht 10 Doppelplakate / Standort) im gesamten Stadtgebiet Schlettau und Dörfel 1 Stück Großflächenwerbung je Ortsteil.

TOP 07:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Option gemäß § 27 Absatz 22 UStG zugunsten des alten Rechts während der Übergangsfrist zur Einführung des § 2b UstG bis zum 31. Dezember 2026 auszuüben.

TOP 08:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Annahme der Spenden im Zeitraum 01. März 2023 bis zum 30. November 2024 gemäß dem Beschlusstext in Höhe von insgesamt 8.980,00 € € und die Annahme der Sachspenden in Höhe von 852,79 €.

TOP 09:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Annahme der Spende v. 07. März 2024 in Höhe von 1.606,50 € für die Erneuerung und Instandsetzung der Fenster im Schnitzerheim Schlettau.

TOP 10:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt die Annahme der Spende v. 21. Juli 2023 in Höhe von 1.633,10 € für die Erneuerung und Instandsetzung der Fenster im Schnitzerheim Schlettau.

TOP 11:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt gemäß § 99 SächsGemO den Beteiligungsbericht der Stadt Schlettau für das Jahr 2023 zur Kenntnis.

TOP 12:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt die Kostenübersicht mit Kostenvorausschau Stand 5. Dezember 2024 beim Bauvorhaben zum Anbau eines Geräte- und Mehrzweckraumes an die Turnhalle Beutengraben in Schlettau zur Kenntnis.

TOP 13:

(1) Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt für die Vermietung von Eigengaragen eine Miete von 40 €/Monat zu erheben.

(2) Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt für die Verpachtung von Garagenstandorten, die nicht durch den Pächter selbst genutzt werden, sondern weiter vermietet werden einen Pachtzins in Höhe von 20 €/Monat (240 €/Jahr)

TOP 15:

Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Wohnungsteileigentums in 09487 Schlettau Rosenparksiedlung 16, 18 Grundbuchblatt 1104 Miteigentumsanteil am Grundbesitz Flurstück 1130/17 zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Sächsischem Naturschutzgesetz begründen.