Die vorgeschriebene Überprüfung der Grabmale auf ihre Standsicherheit soll auf dem Friedhof in Schlettau am 30. April 2026 ab 8.00 Uhr durchgeführt werden. Diese erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben; wer möchte, kann sich gern vor Ort davon überzeugen.
Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, wird der zuständige Grabstelleninhaber schriftlich benachrichtigt. Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Friedhofsbesucher ist ein lockeres Grabmal umgehend entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durch einen Steinmetz befestigen zu lassen.
Besteht bei einem lockeren Grabmal die Gefahr des Umstürzens, ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, entsprechende Schritte zu dessen Sicherung einzuleiten. Wird ein lockeres Grabmal auch nach schriftlicher Aufforderung nicht befestigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Befestigung auf Kosten des Grabstelleninhabers zu veranlassen.
Es ist darum empfehlenswert, bei der Grabpflege gelegentlich selbst nach dem Grabstein zu sehen oder einen Fachmann damit zu beauftragen, vor allem nach den Wintermonaten. Die Friedhofsverwaltung dankt für Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dienen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung.
Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Ulrich Schlettau
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