TOP 06
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Brandschutzbedarfsplan zur Kenntnis und beschließt diesen in der vorliegenden Fassung.
TOP 07
TOP 07 A
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf des Flurstücks 1189 Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch, Sächsisches Naturschutzgesetz oder Sächsisches Denkmalschutzgesetz begründen.
TOP 08
TOP 08 A
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Abschluss eines Bauerlaubnisvertrages mit der DB InfraGO AG bzgl. der Nutzung von Teilen der Flurstücke 736 und 658 der Gemarkung Schlettau für das Digitale Testfeld Bahn. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 9 Monaten. Die Stadt Schlettau erhält einmalig 450,00 €.
TOP 08 B
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Abschluss eines Bauerlaubnisvertrages mit der DB InfraGO AG bzgl. der Nutzung eines Teils des Flurstücks 736 Gemarkung Schlettau für das Digitale Testfeld Bahn. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2041. Die Stadt Schlettau erhält einmalig 4.500,00 €.