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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zum Abbrennen der diesjährigen „Hexen, - Walpurgis-, Mai- oder Traditionsfeuer am Abend des 30. April 2023

Liebe Einwohner von Schlettau und Dörfel,

nach einer langen Corona Zeit ist es nun ohne Einschränkungen wieder möglich, sich im geselligen Miteinander im Familien- oder Freundeskreis am Vorabend des 01. Mai zu treffen.

Wie in den Jahren zuvor erlaubt die Stadt Scheibenberg als zuständige Ortspolizeibehörde für die Städte Scheibenberg und Schlettau allgemeingültig das Abbrennen offener Feuer. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes. Darin enthalten sind die Ihnen bekannten Auflagen und Bedingungen, nach welchen Kriterien die Feuer abgebrannt werden sollen. Wir bitten Sie, diese Vorgaben ernst zu nehmen und im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie eines störungsfreien Ablaufes zu beachten.

Anders als in den Vorjahren üblich, bitten wir jeden, der in seinem Grundstück ein offenes Feuer entzünden möchte, um eine kurze Rückinformation. Diese kann gern telefonisch unter 03733 68070 oder mittels einer kurzen E-Mail an stadt@schlettau.de an uns mitgeteilt werden.

Der Hintergrund ist der, dass anhand der Rückmeldungen eine geordnete Kontrolle im Vorfeld des Abbrennens der Feuer durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr möglich ist. So lassen sich bereits frühzeitig evtl. Gefahren erkennen sowie unrechtmäßig aufgestapelte Feuerstellen beräumen.

In der Praxis hat sich eine derartige Vorgehensweise bewährt.

Daher bitten wir, dass Jeder der ein offenes Feuer entzünden will, sich bis spätestens zum 27. April 2023, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung meldet. Für Ihre Unterstützung vielen Dank.