Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass überhängende Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern nicht auf oder in öffentliche Straßen, Gehwege, Wege und Plätze ragen. Jeder private Grundstückseigentümer muss den öffentlichen Verkehrsraum und das Lichtraumprofil (4,50m Höhe bzw. min. 0,50m Seitenabstand) von Anpflanzungen freihalten. Deshalb bitten wir Sie zu kontrollieren, ob überhängende Äste, Hecken und Sträucher geschnitten werden müssen. Sie tragen mit dieser Maßnahme dazu bei, dass sich sowohl Fußgänger, aber auch Fahrzeuge gefahrlos im öffentlichen Verkehrsraum bewegen können.
Sollten Sie zu diesem Thema Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Bauer (Tel.-Nr.: 037349/663 17) gern zur Verfügung.