Top 06
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt den Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Schlettau für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vom 10. November 2022 (Tagesordnungspunkt 06) aufzuheben.
Top 07
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung/des Haushaltsplanes der Stadt Schlettau für das Haushaltsjahr 2023 während der Zeit vom 16. Dezember 2022 bis einschließlich 03. Januar 2023 und bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen keine Einwendungen gegen den Entwurf von Einwohnern und/oder Abgabepflichtigen eingingen. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich auslag, und endete am 13. Januar 2023.
Der Stadtrat stellt somit abschließend fest, dass keine Einwände gemäß § 74 Absatz 1 SächsGemO vorliegen, über die beschließen wäre.
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt somit aufgrund von § 74 SächsGemO in Verbindung mit § 76 Absatz 2 SächsGemO die Haushaltssatzung/den Haushaltsplan der Stadt Schlettau für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend dem ausgelegten Entwurfsexemplar.
Top 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Verkauf der Flurstücke 246 und 1187/20 und Teilfläche von 1186/13 der Gemarkung Schlettau zur Kenntnis. Es werden keine Belange der Stadt Schlettau berührt, die ein Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch oder Sächsischen Denkmalschutzgesetz begründen.
Für das Flurstück 326/1 wird keine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abgegeben. Der Sachverhalt wird nach Sichtung der Vertragsunterlagen nochmals auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates vertagt.