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Schlettau und Dörfel im Zschopautal – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2024
Sonstige Mitteilungen
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Information des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Was alles nicht in die Biotonne gehört:

  • Biokunststofftüten und
  • kompostierbare Kaffeekapseln

Egal, mit welchem Label die Hersteller werben, Kaffeekapseln und Biokunststofftüten

gehören niemals in die Biotonne. Auch wenn sie biologisch abbaubar sind, brauchen sie in jedem Fall zu lange, um in den üblichen Kompostieranlagen zu verrotten. Diese Kapseln gehören zu den Störstoffen und müssen unter großem Aufwand aussortiert werden.

è Biokunststofftüten und kompostierbare Kaffeekapseln, in denen das Kaffeepulver nach Anwendung verbleibt, müssen über die Restabfalltonne entsorgt werden!

Kaffeekapseln die nach dem Gebrauch leer sind, können in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack entsorgt werden.

  • Bäckertüten

Grundsätzlich eine gute Idee, den Bioabfall aus der Küche in einer Bäckertüte zu sammeln. In der Biotonne haben die Bäckertüten aber nichts zu suchen. Diese Tüten sind mit einer hauchdünnen Kunststoffschicht umhüllt, welche nicht in den Kompostieranlagen verrottet. Sie zählen zu den Störstoffen, welche aufwändig herausgefiltert werden müssen.

è Wer seinen Bioabfall in Bäckertüten sammeln will, kann dies gern tun, sollte aber nur den Inhalt in die Biotonne geben.

Die Bäckertüte gehört in die Restabfalltonne!

  • Hasenmist
  • Kleintierstreu
  • Federn
  • Tierhaare

Abfälle aus tierischem Material, wie Hasenmist, Kleintierstreu, Federn, Tierhaare und Knochen, sind aus hygienischer Sicht nicht für die Biotonne geeignet.

Insbesondere über Tierausscheidungen können pathogene Keime in den Kompost gelangen und somit die Qualität der Komposterde negativ beeinflussen.

Knochen, Federn und Tierhaare zersetzen sich bei der Kompostierung nicht schnell genug und sind viel stärker mit Keimen belastet als anderer Biomüll. Sie müssen als Störstoffe aussortiert werden.

è Hasenmist, Kleintierstreu, Federn und Knochen müssen über die Restabfalltonne entsorgt werden!

  • Asche von Holz, Brikett und Kohle

Oft wird Asche als wertvoller Dünger angesehen, dennoch darf Asche nicht in die Biotonne.

Auch laut Bioabfallverordnung ist Asche als Bestandteil des Bioabfalls nicht zulässig.

è Asche muss über die Restabfalltonne entsorgt werden!

  • behandeltes Holz

Zweige und Äste mit einem Durchmesser bis zu 15 cm können in der Biotonne entsorgt werden. Stärkere Äste und Bauholz dürfen nicht in die Biotonne, da sie zu viel Zeit benötigt, um zu verrotten.

Bei der Entsorgung von Altholz werden verschiedene Kategorien unterschieden, je nachdem, ob bzw. womit das Holz behandelt wurde. Erkundigen Sie sich vor der Entsorgung, ob eine Abgabe am Wertstoffhof möglich ist.

è Altholz kann auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden!

  • ungeöffnete Kunststoffverpackungen mit verdorbenen Lebensmitteln
  • Verkaufsverpackungen von Kartoffeln und Zwiebeln (netzartige orange Raschelsäcke)

Auch wenn es eklig ist, verdorbene Lebensmittel können nur ohne Kunststoffverpackung in der Biotonne entsorgt werden. Die Verpackung selbst hat nichts in der Biotonne zu suchen. Sie verhindert die Kompostierung der darin enthaltenen Lebensmittel und muss als Störstoff aussortiert werden.

è Die ausgeleerte Verpackung kann in die Gelbe Tonne, bei starken Verschmutzungen in der Restabfalltonne entsorgt werden.

  • Staubsaugerbeutel
  • Windeln

Alles, was nicht kompostierbar ist und alles, was man nicht in der Blumenerde wiederfinden möchte - es sollte selbstverständlich sein, das gehört nicht in die Biotonne!

è Staubsaugerbeutel und Windeln müssen über die Restabfalltonne entsorgt werden!

  • Zigarettenkippen

Über 15 Jahre dauert es, bis sich ein Zigarettenstummel im Kompost zersetzt hat. Der in Zigarettenkippen enthaltene Kunststoff, aber auch andere Giftstoffe, wie Arsen, Cadmium, Blei, Benzol, Formaldehyd und Nikotin gefährden das Grundwasser und die Gesundheit von Menschen und Tieren.

è Zigarettenkippen müssen über die Restabfalltonne entsorgt werden!

Noch einige Tipps für die Biotonne:

Informationen erhalten Sie auch bei den Abfallberatern des ZAS unter Tel. 037296 66 254 und 03735 608 5313.

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen Stollberg, April 2024