TOP 08
Der Stadtrat der Stadt Schlettau beschließt, den Zuschlag für das Los 02 – Straßenbau für das Bauvorhaben zur Erneuerung der Fahrbahndecke der Sauwaldstraße im Ortsteil Dörfel dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Max Bögl Stiftung & Co. KG aus Elterlein, zum Bruttopreis von 245.242,34 € zu erteilen.
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TOP 09
Stadtrat der Stadt Schlettau nimmt den Vorbescheidsantrag nach § 9 Abs. 1a BImSchG der Firma VSB Windpark Hermannsdorf GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ VESTAS V172-7.2, Nennleistung 7.200 kW, Rotordurchmesser 172 m, Gesamthöhe 261 m auf dem Flurstück 898 der Gemarkung Schlettau vom 25. Februar 2025 (Posteingang per Email) zur Kenntnis.
Zum vorliegenden Vorbescheidsantrag wird negativ gemeindlich Stellung genommen.
Folgende Gründe widersprechen dem Vorhaben:
- § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB
- § 35 Abs. 3 Nr. 4 BauGB
- § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB
Die Verwaltung wird beauftragt, dies an das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 4 Referat Umwelt und Forst SG Immissionsschutz, weiterzuleiten.